Darf das jobcenter mir die Kindergeld Nachzahlung als Einkommen anrechnen?
Hallo ihr lieben ich hab da ne frage.. Also ich hab am 23.3.2018 mein Sohn zur Welt gebracht und Na klar auch nach einer Woche den KG Antrag los geschickt seid dem warte ich auf eine Antwort. Hab na klar dann mal nach 3 Wochen angerufen und gefragt wann ich den Bescheid bekomme da sagten die zu mir das die noch vom jobcenter auf einer Antwort warten wegen einer Rückerstattung.. Und die hatten dann bis einer gewissen Zeit zeit gehabt sich zu melden.. Haben Sie aber nicht ich nach 2 Wochen wieder angerufen dann sagten die mir von der kindergeldkasse das sie nochmal hin geschrieben haben eine Erinnerung und das sie dann nochmal bis zum bestimmten Zeitraum zeit haben ansonsten das sie mir das aufs Konto überweisen. Ich dann nochmal beim jobcenter angerufen ob sie jetzt was bearbeitet haben weil ich nun schon 9 Wochen warte.. Aber natürlich haben sie immer noch nichts bearbeitet aber wollten von mir schon ne Bescheinigung haben von der KG Kasse.. Da hatte ich dem Service vom jobcenter vom meinem Telefonat erz das die kindergeldkasse mir das sonst überweisen und ich hatte gefragt ob mir das angerechnet wird und sie sagte das die Nachzahlung bei mir dann als Einkommen angerechnet wird hat es so seine Richtigkeit ? Es Steht Doch Einen Zu Oder Nicht?lg
2 Antworten
Hallo,
JEIN..... Diese KG Nachzahlung darf nur in demjenigen Monat als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, in welchem die Kindergeldnachzahlung tatsächlich überwiesen wurde.
Dies kann allerdings dazu führen, dass in dem Monat der Auszahlung gar kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen mehr besteht. Allerdings darf dann auch in den Folgemonaten keine weitere Anrechnung der Kindergeldnachzahlung erfolgen.
So hat das BSG 2015 zum Vorteil der Alg2 Empfänger entschieden !
Vielerorts wird es in den Jobcenter immer noch falsch (auf 6 Monate) berechnet, also aufpassen !
:-(( Sorry, bitte lesen !
seit 2016 gilt eine Korrektur beim *Zuflussprinzip*
Seit dem 01.08.2016 trat das neue Sozialgesetzbuch II mit neuer Regelung in Kraft.
Diese neue Regelung enthält: Rentennachzahlungen dürfen (ab Zugang) auf 6 Monate verteilt angerechnet werden.
Nein, die Frage ist schon richtig hier. Die Fragestellerin muss nur aufpassen, dass das JC die Nachzahlung so berechnet, wie ich es geschrieben habe !
" Zuflussprinzip "
Nee, das lese ich nicht zu Ende.
hab ich auch nicht, die Überschrift reicht völlig für eine Antwort ! ;-)
Hier wird an die KG-Berechtigte direkt offenbar gar nicht nachgezahlt, sondern das rückwirkende KG direkt mit dem jobcenter verrechnet. So wie Rentennachzahlungen ja auch nicht nachgezahlt werden, sondern mit dem bereits erhaltenen ALG-II verrechnet bzw. an das jobcenter erstattet werden.
Es müßte dann aber evtl. die Versicherungspauschale von 30,-€ monatlich für die zurückliegenden Monate freigelassen werden, aber so genau weiß ich das nicht. Da gibt es bestimmt auch spezialisiertere Foren als dieses hier.