Kindergeld wird bis 21 Jahre gezahlt, kann es auch verlängert werden?
Hallo.
Ich habe ein Problem.
Ich bin im Mai 18 geworden, habe im Juni mein Abi geschafft und jett sind Sommerferien. Mein Plan war: MiniJob (450-Basis) und Au Pair oder Studium im Jahr 2021 (schwierig wegen Corona). Möchte nämlich Film/Regie studieren und brauche Geld, Erfahrung etc.
Jetzt hat die Arbeitsagentur einen Brief geschickt wegen Kindergeld. Ich solle Beweise liefern und erläutern, was ich tun möchte. Ich habe mich allerdings noch nirgendwo beworben, weil ich Pause haben wollte von dem ganzen Stress und persönlichen Gründen.
Was soll ich also tun? Soll ich mich bewerben und nicht annehmen? Wie lange kann ich mein Kindergeld dann noch beantragen? Oder reicht auch, wenn ich MiniJob habe? Bekomme ich dann noch Kindergeld?
Und meine eigentliche Frage: Wenn ich MiniJob habe und wirklich bis zum 21 Jahr Kindergeld bekomme, aber im nächsten Jahr ein Studium mache, kann ich mein Kindergeld bis zu meinem 25 Jahr beantragen?
*bzw meine Eltern beantragen ja Kindergeld
Hoffentlich verständlich, danke für die weitere Hilfe.
3 Antworten
Für den Anspruch auf Kindergeld musst du arbeitssuchend gemeldet sein oder ausbildungssuchend. Job- bzw Ausbildungssuche musst du anhand von Bewerbungen und dokumentierten Absagen (also nicht du sagst ab, sondern der Arbeitgeber/die Ausbildungsstelle) nachgewiesen werden.
Hallo Julia,
ich bin gerade ein klein wenig überfragt. Normalerweise ist es ja so, wenn du die Schule beendet hast, und anfängst zu studieren, hast du einen Anspruch auf Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr.
Wenn Kinder arbeitslos gemeldet sind, dann wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Wenn du jetzt aber 1 Jahr Pause machst oder einen Job annimmst, glaube ich wird das wohl gestrichen. Wie gesagt, bin ich mir da aber nicht zu 100 % sicher.
Du kannst dich mal hier umsehen, dort findest du recht viele Informationen zum Thema Kindergeld.
Die Zahlung von Kindergeld für Kinder Ü18 ist immer Bedingungen geknüpft. Bitte auch selber nachlesen z.B. google "Kindergeldmerkblatt". Nur U21 reicht nicht.
Ein Minijob wäre unschädlich wenn andere Bedingungen erfüllt sind.