Kindergeldrückzahlung da das Zeugnisdatum nicht mit dem Exmatrikulationsdatum Übereinstimmt
Hallo zusammen,
Ich soll das Kindergeld zurück zahlen da mein Zeugnis zum 1. April ausgestellt wurde, ich mich aber erst im August Exmatrikuliert lassen habe.
Meine Frage lautet ob das rechtens ist oder kann man da was machen?
Mfg Robert
3 Antworten
Okey also kommt die Familie um die Rückzahlung wohl nicht drum herum. Nur eingeschrieben sein hilft also nicht! Trotzdem danke das ihr euch für meine Frage zeitgenommen habt.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in der Zeit arbeitsuchend warst, könntest Du eventuell noch etwas retten.
Wenn Deine Tante sich so gut auskennt, soll sie Dir auch die richtige Antwort geben.
bin aber auch 26 Jahre alt geworden
Damit hat sich die Zahlung des Kindergeldes sowieso erledigt, denn sie erfolgt nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Lies mal folgenden Artikel:
Hallo, wenn Du in der Zeit nicht mehr studiert hast, sondern nur eingeschrieben warst - und so sieht es aus - ist es erstmal richtig.
Und bei Erreichen des 26.Lebensjahres ( + Wehrdienst o.ä.) ist auch sowieso Schluss.
Viel Glück
Ich war in dem Zeitraum Arbeitssuchend gewesen, bin aber auch 26 Jahre alt geworden. (weiß nicht ob das was ausmacht)
Die Tante sagt aber das nur das Datum auf den Zeugnis zählt dabei hab ich sogar noch Studiengebühren für das letzte Sem. gezahlt.