Steht einem beim Studium nach schulischer Ausbildung noch Kindergeld zu?
Hallo, mein Sohn (22 Jahre) hat eine schulische Ausbildung als System-Elektroniker abgeschlossen. Danach hat er sofort ein Studium als Informatiker begonnen - als gleiche Fachrichtung. Er wohnt noch zu Hause und verdient nebenbei kein Geld. Steht mir dann noch Kindergeld zu? Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
2 Antworten
Ja, bis das Kind 25 Jahre alt ist.
Und Du bist auch unterhaltspflichtig, da das Studium auf die Ausbildung aufbaut (nur nebenbei).
Zur Ergänzung an Brigis Antwort:
Wichtig für die Auszahlung des Kindergeldes ist der Beleg für die Ernsthaftigkeit, mit der die Studium berieben wird.
So geht die Familienkasse zum Beispiel davon aus, dass eine erhebliche Abweichung von der üblichen Studienzeit die Absicht, das Ausbildungsziel überhaupt erreichen zu wollen, in Frage stellen zu können.
Es können also durchaus regelmäßige Nachweise über den Studienfortgang gefordert werden, insbesondere wenn keine regelmäßige Anwesenheit in den Ausbildungsgängen vorausgesetzt wird.
Darüber hinaus gilt die Grenze von mindestens zehn Wochenstunden für Ausbildung oder Unterricht, um die Ernsthaftigkeit belegen zu können. Sollten diese unterschritten werden, empfehlen sich Nachweise über die notwendige Vor- oder Nachbereitung bzw. praktische Aktivitäten zur Berufsvorbereitung.
Bei den Kindergeld-Voraussetzungen sind also Alter und Ausbildungsstatus ausschlaggebend.