moin moin, ich versuche hier mal meine Sachlage und Frage so kurz wie möglich in Stichworten zu beschreiben, wegen der begrenzten Zeichenanzahl : - meine jetzige Frau hatte 11.1.13 Besuch vom Hauptzollamt, wegen einer Ki-Geld-Rückforderung - sie ist 2010 zu mir gezogen - Ihr Sohn hat das Ki-geld direkt vom Amt bekommen(nach Vereinbarung, bzw wars wohl Weiterleitung) - im Zeitraum der Rückforderung war der Sohn nachweislich in einer beruflichen Ausbildung - sämtliche Anfragen oder Mahnungen des Amtes hat meine Frau nie erhalten -um Pfändungen oder sogar Haftantritt zu vermeiden, habe ich den geforderten Betrag (4998.-) sofort beglichen - nach zig Telefonaten mit dem Amt wurde uns mehrfach zugesichert, dass wir die entsprechenden Unterlagen zu dem Vorgang zugesandt bekommen. Bis heute ist nie etwas angekommen, Die korrekte Postadresse ist beim Amt hinterlegt. - Inzw. habe ich beim damaligen Lehrbetrieb des Sohnes den entsprechenden Lehrvertrag als Nachweis angefordert und auch per Fax erhalten. -Zusätzlich bekomme ich von der Berufsschule den Nachweis des Schulbesuchs in dieser Zeit
Meine Frage nun: Habe ich mit diesen Nachweisen Aussicht auf eine erfolgreiche Rückerstattung der vorab gezahlten Forderung, da diese in meinen Augen unberechtigt stattfand?