Übertrag Kinderfreibetrag? Unverheiratet, zusammenlebend, mutter mittel- und arbeitslos, vater der mutter fgegnüber unterhaltspflichtig?
Wir sind unverheiratet und leben zusammen mit unserem Neugeborenen gemeinsamen Kind. Die Mutter ist mittel- und arbeitslos, alg wurde abgelehnt, da ich unterhaltspflichtig sei, daher bezahle ich seit vielen Jahren Unterhalt.
Den Kinderfreibetrag hätte ich nun gerne voll zugesprochen bzw auf mich übertragen -- nicht nur die 0,5 im Standard auf die Eltern aufgeteilten Anteile -- weil von mir auch jegliche finanzielle Leistung für die Familie erbracht wird.
Ist das möglich?
3 Antworten
Nein.
Und um dich auf die richtige Spur zu bringen: Dein Liebling ist jetzt der § 33a (1) EStG.
Danke euch... das ist mal ne einheitliche Rückmeldung, dann isses wohl so.
Der 33er ist seit Jahren mein Freund... diese 8 t€ nochwas zzgl KK Beiträge kann ich steuerlich geltend machen.
Heirat ist auch klar...
Das mit dem Freibetrag nervt trotzdem.. aber ok... gibt schlimmeres... wenn ich es richtig verstehe geht uns in Summe nur das verloren, was wir für die 0.5 meiner Lebensgefährtin mehr durch den Freibetrag steuerlich angerechnet bekommen als wir Kindergeld erhalten... Differenz sollte <500€ sein...
als Ergänzung.....für eine umfangreiche, fachliche Information:
https://www.steuerberaterin-muenchen.com/unterhaltsaufwendungen.html