Mein Sohn ist 25 aber wieterhin in Ausbildung. Kann er Kindergeld weiterhin erhalten?

3 Antworten

Grundsaetzlich endet der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr, eine fortdauernde Ausbildung aendert daran nichts. Falls der Sohn aber noch zum Wehrdienst/Zivildienst einberufen worden ist, verlaengert sich die Altersgrenze um die Dauer des abgeleisteten Grundwehrdienstes. In diesem Fall schnell einen Antrag stellen.

Hallo,

auf die Bundeswehrzeit wurde schon hingewiesen.

Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, ergänzend ALG II in Anspruch zu nehmen, wenn das Einkommen aus der Ausbildung (wenns das gibt) nicht ausreicht.

Viel Glück

Barmer