Mein Sohn ist 25 aber wieterhin in Ausbildung. Kann er Kindergeld weiterhin erhalten?
Mein Sohn war im Februar diesen Jahres 25 Jahre alt und die Kindergeldzahlung damit beendet. Er befindet sich jedoch noch in Ausbildung. Eigentlich eine Zweitausbildung, da er auf Grund gesundheitlicher Probleme seinen Erstberuf, laut Gutachten, nicht weiter erlernen durfte. Kann er weiterhin Kindergeld erhalten wenn ich einen erneuten Antrag dazu stelle? Mein Sohn wohnt nicht mehr im elterlichen Haushalt, muss also seine Lebenskosten und Fixkosten allein bestreiten.
3 Antworten
Grundsaetzlich endet der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr, eine fortdauernde Ausbildung aendert daran nichts. Falls der Sohn aber noch zum Wehrdienst/Zivildienst einberufen worden ist, verlaengert sich die Altersgrenze um die Dauer des abgeleisteten Grundwehrdienstes. In diesem Fall schnell einen Antrag stellen.
Hallo, hier noch weitere finanzielle Hilfen : zb. BAB. Die Bundesausbildungsbeihilfe bekommen Auszubildende, die nicht mehr zu Hause wohnen. Den Antrag stellt man bei der Bundesagentur für Arbeit. lies aber selbst noch : http://arbeits-abc.de/ausbildung-finanzielle-hilfen-fuer-azubis/ K.
Hallo,
auf die Bundeswehrzeit wurde schon hingewiesen.
Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, ergänzend ALG II in Anspruch zu nehmen, wenn das Einkommen aus der Ausbildung (wenns das gibt) nicht ausreicht.
Viel Glück
Barmer