Ich habe Steuerklasse 2. mein Sohn ist 20 Jahre alt und geht zu Abendschule. Falls mein Sohn einen 450€-Job bekommt, bleibt bei mir Steuerklasse 2?
2 Antworten
Hallo, würde sich bei einem Teilzeit Job,also ca. 20-35 Stunden auf Mindestlohnbasis, etwas an dem Anspruch als Alleinerziehender ändern? Liebe Grüße
Also ich meine, ob mein Vater dann in die Steuerklasse 1 rutschen würde und keinen Anspruch mehr auf Alleinerziehenden Geld hätte oder ob dieser weiterhin bestehen würde?
Traut sich keiner?
Also, lösen wir mal das Ganze auf:
Es geht offenbar um die Lohnsteuerklasse, denn weder bei der Schenkung oder Erbschaft noch bei Kraftfahrzeugen spielt die Tatsache, dass der Sohn arbeitet, eine Rolle. Soweit schon mal ganz gut analysiert, oder?
Bei der Lohnsteuer erhält man die Steuerklasse 2 als Arbeitnehmer, wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist.
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält jemand, wenn (unter weiteren Voraussetzungen) zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
Den Eltern steht ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld für ein 20jähriges gesundes Kind zu, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder für einen Beruf ausgebildet wird (und noch einige weitere "oders").
Die hier gestellte Frage lautet also korrekt: Ist der Minijob (falls es einer ist) ein Beschäftigungsverhältnis, welches den Anspruch auf KFB ausschließt?
Antwort:
Nein, ein Minijob ist unschädlich.
Und jetzt zurück zur Ausgangsfrage:
Da der Minijob unschädlich ist, haben die Eltern weiterhin Anspruch auf einen KFB.
Da ein Anspruch auf KFB besteht, erhält der alleinerziehende Elter einen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Da der Anspruch auf einen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende besteht, wird diesem Elter, sofern er Arbeitnehmer ist, die Lohnsteuerklasse 2 zugeteilt.