Muss ich alles zurückzahlen?

1 Antwort

Tja, blöd gelaufen. Du musst deinen Anspruch natürlich nachweisen können und zwar über den gesamten Zeitraum, für den das Kindergeld beansprucht wird. Emails ausdrucken und in einen Ordner ablegen (ganz retro) oder aber digital archivieren war wohl nicht möglich? Da hast du jetzt für 2018 zumindest ein Problem. Warst du 2018 beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet?


Lenko 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 15:38

Es geht nur um die Absagen die die Kindergeldkasse haben will..ja für 2018 hab ich leider garnichts mehr. Bin seit 2018 arbeitssuchend gemeldet.

Wassonst  29.06.2020, 17:38
@Lenko

Kannst du denn nachweisen, dass du 2018 arbeitssuchend gemeldet warst? Das würde ja schon reichen. Du bist unter 21?