Steuerhinterziehung Kindergeld - Geldstrafe?
hallo ich da mal eine Frage ,
ich habe zu Unrecht Kindergeld in Höhe von 2340€ erhalten und nun wurde daher gegen mich steuerstrafrechtliche Ermittlung von der Familienkasse eingeleitet .
Der geforderte Betrag habe ich schon komplett unter Einhaltung der angegebenen Frist zurückgezahlt .
was kommt auf mich zu? mit welcher Geldstrafe kann ich rechnen ?
3 Antworten
Die sofortige Rückzahlung ist schonmal gut.
Dieser Artikel hört sich fast zu gut an, aber Haufe liefert eigentlich immer gute Qualität.
§ 370 AO setzt zwingend Vorsatz voraus. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass kein Vorsatz vorlag, ist der strafrechtliche Vorwurf i.d.R. relativ schnell aus der Welt. Übrig bleibt ggf. eine Ordnungswidrigkeit. Ob diese tatsächlich verfolgt wird, dürfte von den tatsächlichen Tatumständen abhängen., zur Höhe siehe den von Andri123 bereits erwähnten Artikel bei Haufe.
Wenn Sie widerrechtlich Kindergeld in Anspruch genommen haben, sei es absichtlich oder unabsichtlich, haben Sie allen Grund zur Sorge: Unberechtigt Kindergeld zu beziehen, gilt als Steuerhinterziehung, und wird gemäß § 370 AO mit hohen Geldstrafen, oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft.20.12.2022
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Selbstanzeige wegen zu Unrecht bezogenem Kindergeld - Anwalt.deMan sollte sich mit dem Eventualvorsatz auseinandersetzen. Eine womögliche Strafbarkeit in die Nähe von Fakenews oder grober Irreführung zu rücken, erscheint unangebracht.
Ich möchte die Aussage jetzt nicht als Fakenews bezeichnen, aber sie ist zumindest grob irreführend. Eine Strafbarkeit setzt zwingend Vorsatz voraus.