Moin,
"Der Handelsvertreter, auch Handelsagent, ist selbständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen."
Klar, so steht es bei Wikipedia. Meine Frage ist, ob man auch Geschäfte als Handelsvertreter für Privatpersonen, ohne gewerbliche Eintragung (z.B. "Kleingewerbe") abschließen kann.
Damit meine ich Privatverkäufe. Beispielsweise verkaufen (bzw. eher vermitteln) Autohändler häufig Autos von Privatpersonen oder Immobilienmakler Häuser von Privatpersonen. Sicherlich ist dies bei Maklern etwas anders und sie entsprechen nicht dem klassischen Handelsvertreter des HGB (das ist eine nicht fundierte Aussage von mir..), aber es geht ja in die Richtung.
Können also Handelsvertreter auch im Namen von Privatpersonen tätig sein bzw. wie nennt man diese dann?
Einen schönen heiligen Abend,
Marcel