Kindergeld - eigene Wohnung - zweite Ausbildung - Besteht Anspruch?

2 Antworten

Kindergeld wird  einer zweiten Ausbildung nur  dann gezahlt, wenn Du regelmäßig aber nicht länger als 20 Stunden in der Woche arbeitest. 

Ob Du bei den Eltern, oder in einer eigenen Wohnung wohnst, spielt dabei keine Rolle.


ellaluise  19.07.2016, 20:17

Nur zur Verdeutlichung: Kindergeld wird auch in 2. oder 3. u. usw.-Ausbildungen gezahlt.
Alter ist entscheidend.

Kindergeldschädlich ist, bei bereits abgeschlossener Ausbildung, einen Beschäftigung neben der Ausbildung von mehr wie 20 Wochenstd.

Hallo,  lies Dir mal den Beitrag von Primus durch.
https://www.finanzfrage.net/frage/haben-eltern-kindergeldanspruch-bei-selbststaendigkeit-des-kindes?foundIn=user-profile-question-listing

Das sollte alles erklären (Auch der Link im Beitrag)


fragen2016 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 18:54

Hallo. Der verlinkte Beitrag sowie die weiterverlinkte Seite beantworten leider nicht meine Frage, da in diesen Beiträgen nicht die spezielle Wohnsituation des Kindes angesprochen wird.

Snooopy155  19.07.2016, 19:48
@fragen2016

Die Wohnsituation spielt doch hier keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob die erste Ausbildung bereits für eine Erwerbstätigkeit ausreichend ist. Das geht aus Deiner Fragestellung nicht hervor.