Kindergeld - eigene Wohnung - zweite Ausbildung - Besteht Anspruch?
Hallo! Es geht ums Kindergeld. Bitte nur Antworten wenn die Antwort mit Sicherheit gegeben werden kann, Danke! :-)
Viele schreiben im Internet folgendes:
(Ü18 Voraussetzungen) - arbeitslos ist und das 21. LJ noch nicht vollendet hat - das 25. LJ noch nicht vollendet hat und in Ausbildung ist
Wenn das Kinder nicht mehr im Elternhaus sondern in eigener Wohnung lebt, besteht ein Kindergeldanspruch WENN das Kind noch in Ausbildung ist. Viele sprechen hier immer nur von der 1. Ausbildung...
Also was ist mit dem Szenario: - Kind hat das 25. LJ noch nicht vollendet aber ist Ü18 - Kind hat eigene Wohnung - Kind ist in 2. Ausbildung
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Kindergeld wird einer zweiten Ausbildung nur dann gezahlt, wenn Du regelmäßig aber nicht länger als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
Ob Du bei den Eltern, oder in einer eigenen Wohnung wohnst, spielt dabei keine Rolle.
Nur zur Verdeutlichung: Kindergeld wird auch in 2. oder 3. u. usw.-Ausbildungen gezahlt.
Alter ist entscheidend.
Kindergeldschädlich ist, bei bereits abgeschlossener Ausbildung, einen Beschäftigung neben der Ausbildung von mehr wie 20 Wochenstd.
Hallo, lies Dir mal den Beitrag von Primus durch.
https://www.finanzfrage.net/frage/haben-eltern-kindergeldanspruch-bei-selbststaendigkeit-des-kindes?foundIn=user-profile-question-listing
Das sollte alles erklären (Auch der Link im Beitrag)
Die Wohnsituation spielt doch hier keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob die erste Ausbildung bereits für eine Erwerbstätigkeit ausreichend ist. Das geht aus Deiner Fragestellung nicht hervor.
Hallo. Der verlinkte Beitrag sowie die weiterverlinkte Seite beantworten leider nicht meine Frage, da in diesen Beiträgen nicht die spezielle Wohnsituation des Kindes angesprochen wird.