Darf man unter 25 zum Partner ausziehen?und noch paar andere fragen bitte?
Hallo zusammen,
ich hab ein paar fragen über eine sichere Antwort bin ich sehr dankbar.
ich bin unter 25 (18 Jahre), lebe noch bei meinen Eltern , möchte aber mit meinem Freund (25 Jahre) zusammenziehen
/ wir sind verlobt aber noch nicht Verheiratet
Darf man das , oder erst wenn ich Amtlich geheiratet habe?
würde ich ich dann mein Lebensunterhalt trotzdem bekommen also Kindergeld.etc
wenn ja darf ich das dann auf mein eigenen Konto bekommen?
Und würde das Jobcenter dann ein Teil der Miete übernehmen oder muss ich das dann selbständig mit meinem Partner machen (er ist selbständig) und ich suche nach einen Ausbildungsplatz
Und was brauchen die beim Jobcenter für Unterlagen dafür?
weiß da jemand was,
supper nett wenn mir jemand antworten könnte🙊🥰
5 Antworten
Recht einfach - mit einer offiziellen Eheschließung ( vor einem Standesbeamten ) kannst Du auch als U25-jährige aus dem elterlichen Haushalt ausziehen - allerdings würde ab dann auch Dein Ehemann unterhaltspflichtig.... bzw. ihr bildet gemäß Regelungen nach SGB II eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen würde entsprechend angerechet.
Soweit Du weiterhin nachweislich als ausbildungsplatzsuchend giltst, so besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld, welches Dir Deine Eltern dann weiterleiten sollten.
In Deutschland ist man mit 18 Jahren Volljährig und darf selbst bestimmen wo man wohnen möchte, also deine Eltern haben nicht mehr das Recht dir vorzuschreiben wo du dich aufhältst, außer du bist Entmündigt und deine Eltern haben die Vormundschaft für dich.
Ihr seid verheiratet aber noch nicht Amtlich?
wie geht das?
wenn ihr zusammen (2 Personenhaushalt) unter 1.314 Euro Verdienst habt, könnt ihr Wohngeld beantragen.
wenn du eine Ausbildung machst, steht dir auch weiterhin Kindergeld zu, das du natürlich auf dein eigenes Konto bekommen kannst, und selbstverständlich bekommst du auch ein Konto bei einer Bank.
Kannst Du den Usern hier mal erklären - wie man verheiratet sein kann, ohne amtlich getraut zu sein. Das geht in der westlichen Welt überhaupt nicht.
In Deuschland werden nur Ehen anerkannt, die eine standesamtliche Trauung nachweisen können, egal aus welchem Land die Eheleute kommen. Damit ist deune Frage nach Kostenübernahme der Miete durch Hartz IV schon einmal ausgeschlossen. Zusammenziehen mit Deinem Freund, dem steht nichts entgegen, aber sein Einkommen wird bei der Berechnung des Hartz IV Satzes mit berücksichtigt. Zudem hast Du ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen durch Deine Eltern. Alles weitere sollte man erst dann klären, wenn Details zu Deiner Situation bekannt sind.
Vielen Dank für die Antwort , sorry ich meinte verlobt aber noch nicht verheiratet wollen das aber machen , deswegen. Vielen lieben Dank
wir sind verheiratet aber noch nicht Amtlich.
Was soll das sein? Entweder man ist verheiratet und das in Deutschland standesamtlich oder man ist ledig.
Also gehe ich von ledig aus. U25 kannst du dann nur ausziehen, wenn du es dir leisten kannst oder deine Eltern dir das Leben finanzieren. Du könntest ja deinen Schilderungen nach auch problemlos weiter bei den Eltern wohnen.
Das Kindergeld würde dir nur zustehen, wenn du dein Leben selbst finanzierst und keine Unterstützung von den Eltern bekommst.
Das Jobcenter würde in eurem Falle nichts übernehmen, für dich sind deine Eltern und bei Heirat dann zusätzlich dein Mann unterhaltspflichtig.
Ernst gemeint? Mit 18 + darfst Du alles machen was Erwachsene auch tun. Gehts um kirchliche Trauung? Die gilt bei uns gar nicht.