Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden, wie läuft das dann mit Versicherung und Kindergeld?
Moin,
in ziemlich genau einem Jahr werde ich anfangen zu studieren und in der Zeit bis zum Studium wollte ich, neben einigen Reisen, etwas Geld für das Studium verdienen. Ich habe mich entschlossen, ein Kleingewerbe zu gründen. Das Gewerbe möchte ich bis zum Studium führen und dann vermutlich abmelden, da es doch sehr zeitintensiv ist (ob ich es abmelde, bleibt natürlich abzuwarten etc.). Innerhalb dieses einen Jahres werde ich kein weiteres Einkommen haben, ich werde soweit noch von meinen Eltern unterstützt. Das Gewerbe ist ein Internet-Portal und wird ungefähr einen Umsatz von 300-350€ im Monat machen.
Nun zu meinen Fragen (ich habe mich bereits erkundigt, bin mir aber nicht zu 100% sicher): Das Kindergeld, welches ich bis zum 25. Lebensjahr erhalte, erhalte ich bzw. meine Eltern weiterhin innerhalb des Freibetrages von 8004€, oder? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Für die Gewerbesteuer gilt der Freibetrag von 24.500€ und für die Umsatzsteuer einer von 17.500€, richtig? Wie sieht es mit sonstigen Freibeträgen oder Kosten (neben der Gewerbeanmeldung), die ich evtl. bezahlen muss, aus?
3 Antworten
1. Kindergeld bekommen Deine eltern ohne Rücksicht auf Dein Einkommen. selbst wenn Du 100.000,- Euro Gewinn hättest, gäbe es das Kindergeld.
2. Gewerbesteuer, richtig, Freibetrag 24.500,-
3. Umsatzsteuer: solange Deine Umsätze 17.500,- nicht überschreiten, bist Du Kleinunternehmer. Wird der Betrag in einem Jahr überschritten, bist Du am dem Folgejahr Regelbesteuerer.
4. Bist Du sicher, dass die Kleinunternehmerregelung für Dich gut ist? Wenn Du (Internetportal) Geld für Werbelinks bekommst, sind Deine Kunden (die Unternehmen die Dich bezahlen) alle Vorsteuerabzugsberechtigt. Dann ist es günstig denen Deine USt-ID zu geben udn auf Regelbesteuerung zu optieren. Zwar musst Du die Umsatzsteuer, die Du zusätzlich bekommst an das Finanzamt zahlen. Aber aus Deinen Kosten (Internet, Telefon, Webseite, ggf. neues Notebook) hast DU selbst den Vorsteuerabzug.
Ich habe mich entschlossen, ein Kleingewerbe zu gründen.
Das wird daran scheitern, dass es diese in Deutschland nicht gibt. Ein Gewerbe kannst du allerdings anmelden. Die Präfixe musst du aber weglassen.
Das Kindergeld, welches ich bis zum 25. Lebensjahr erhalte, erhalte ich bzw. meine Eltern weiterhin innerhalb des Freibetrages von 8004€, oder?
Das Kindergeld ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Status. Als hauptberuflicher Student, Studienplatzsuchender oder Azubi, haben deine Eltern Anspruch darauf. Dieser geht nur in gewissen Situationen auf dich selbst über. Anmerkung: Der Grundfreibetrag beträgt in 2015 genau 8.472,- € für Ledige. Du hast wohl eine alte Quelle zu Rate gezogen (2010 oder 2011).
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Welche denn? Wenn es um die gesetzliche Krankenversicherung geht, kannst Du bei den Eltern familienversichert bleiben, so lange du deiner gewerblichen Tätigkeit nicht mehr als 405,- € regelmäßigen Gewinn pro Monat entnimmst. Der Umsatz ist belanglos.
Eine Betriebshaftpflicht würde ich immer abschließen, denn private Haftpflichtversicherung leisten nicht oder nur in sehr eng begrenztem Umfang für Schäden die du fahrlässig im Rahmen deiner selbst. Tätigkeit ausübst.
Für die Gewerbesteuer gilt der Freibetrag von 24.500€ und für die Umsatzsteuer einer von 17.500€, richtig?
Ja aber nicht von der gleichen Größe!
Wenn du voraussichtlich aufs ganze aktuelle Jahr gesehen keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze von mehr als 17.500,- € generierst, wärst du Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, sofern du nicht zur Regelbesteuerung opierst (Abs. 2). Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Bei der Gewerbesteuer hängt es vom sog. Gewerbeertrag ab (~= Gewinn), nicht vom Umsatz!
§ 4 EStG regelt die Betriebsausgaben. Alle Ausgaben, die durch deine Tätigkeit entstehen und dieser zuzuordnen sind, mindern deinen Gewinn. Du musst zur Einkommensteuererklärung eine GuV-Rechnung einreichen. Diese kann formlos erfolgen oder auf dem Formular EÜR.
Die Abgabe der EStE ist verpflichtend bist 31.05.2016.
Die Zahlung des Kindergeldes hat nichts mehr mit Deinem Einkommen zu tun. Du darfst also unbegrenzt verdienen.