Ist die Familienkasse(Kindergeld) dazu berechtigt die Ernsthaftigkeit des Fernlehrgangs zu beurteilen?
Folgende Situation:
Ich hole an der ILS Hamburg meinen Schulabschluss nach und bin deswegen seit einem Jahr berechtigt Kindergeld zu empfangen bzw meine Mutter.
Nach kurzer Abmeldung aufgrund von Anträgen zur Sicherung des Lebensunterhalts welche allerdings von unserer Seite nach der ersten Rückmeldung vom Arbeitsamt storniert worden sind möchte die Familienkasse nach neuem Antrag auf Kindergeld einen Nachweis über die Ernsthaftigkeit des Lehrgangs zugesandt bekommen.
lange Rede kurzer Sinn: Der Sinn der Schule ist, dass jede/r im eigenen Tempo lernt und es gibt keine klaren Terminvorgaben bis wann die Einsendesufgaben erledigt sein müssen. Da ich mich ausführlich mit jedem Thema beschäftige bevor ich es bearbeite und Einsende habe ich nach knapp einem Jahr erst 1% der Einsendeaufgaben eingeschickt.
Ist die Familienkasse dazu berechtigt das gezahlte Kindergeld aus einem Jahr(!!!) zurück zu fordern, d.h. darüber zu Urteilen ob der von mir bezahlte Lernkurs „Ernsthaft“ angegangen wurde?
schließlich bezahlt meine Familie dafür, dass ich den bis 2025 laufenden Kurs in MEINEM Tempo abarbeiten kann.
2 Antworten
Das steht sogar auf der Seite der ILS bzgl. Kindergeld:
"Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten."
Das spricht schon dafür, dass die Familienkasse eben das überprüfen darf.
Und bei 1% pro Jahr würde man ja 100 Jahre brauchen. Gegen eine Rückforderung würde ich mich allerdings wehren.
habe ich nach knapp einem Jahr erst 1% der Einsendeaufgaben eingeschickt
Das ist nicht ernsthaft und zielstrebig, das klingt eher nach Hobby. In dem Tempo kannst du das Ausbildungsziel auch ernsthaft nicht erreichen, da du bis zum Ende des Kurses 2025 max. 4% des Lernziels erreicht haben wirst. Ich verstehe die Zweifel der Familienkasse.