kann meine Tochter Kindergeld bei Auszug beantragen?
Meine 19 jährige Tochter zieht aus. Bekommt nur Ausbildungsvergütung von 430 netto. Kann sie Kindergeld beantragen ? Der eine sagt nein, das Jobcenter sagt ja....
mein Anspruch erlischt ja, sobald sie hier raus ist.
6 Antworten
Primär steht das Ki-Geld den Eltern zu, die Tochter kann aber in diesem Fall einen ANTRAG auf ABZWEIGUNG stellen !
Google " Abzweigungsantrag Kindergeld "
Dein Anspruch erlischt nicht durch den Auszug. Du kannst das KG weiterhin erhalten und an sie weiterleiten.
Du kannst auch veranlassen, dass das KG direkt an sie ausgezahlt wird.
Hi, das Kindergeld ist für den Unterhalt der Tochter gedacht. Wenn sie nicht mehr in der elterlichen Whg. gemeldet ist, könnte sie es mittel Abzweigungsantrag für sich selber beantragen. Einfacher wäre es, wenn die Eltern weiterhin die Antragstelle sind aber das Geld auf das Konto der Tochter zahlen lassen oder weiterleiten. Habt ihr nur das eine Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, einfach Änderungsmitteilung (Formular ist Online verfügbar) und die Bankverbindung der Tochter angeben.
Genau. Ich habe damals einfach an meinen Sohn weitergeleitet per Dauerauftrag, das ersparte mir einigen Schriftverkehr und eventuelle Verzögerungen.
Ja, als mein Sohn ausgezogen ist , hat er auch das Kindergeld bekommen .
Hier ging es aber um die Beantragung, also den Anspruch auf Kindergeld.
Natürlich. Wenn sie ein Kind hat, hat sie Anspruch auf Kindergeld.
Sie hat kein Kind. Sie möchte es für sich beantragen.