"Wenn Ihr Sohn insgesamt 23 Monate Wehrdienst geleistet hat, dann bekommen Sie für 23 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld. Das heißt, wenn er im Oktober 2013 erst 25 Jahre alt wird, bekommen Sie bis September 2015 noch Kindergeld für ihn. Die Verlängerung gilt für den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst oder für die Zeit in der man freiwillig (für die Dauer von nicht mehr als 3 Jahren) sich freiwillig zum Wehrdienst verpflichtet."

Das ist eine Aussage, die ich auch zu Zeiten meines Wehrdienstes gehört hatte. Nun habe ich aber das 25. Lebensjahr überschritten (bin inzwischen 26) und die Familienkasse weigert sich, mir länger Kindergeld zu zahlen als die 9 Monate Grundwehrdienst. Der Freiwillige Zusätzliche Wehrdienst bleibt also für die Berechnung der Dauer der Kindergeldzahlung nach dem 25. Lebensjahr unberücksichtigt. Daher würde mich interessiere, ob jemand einen Gesetzestext/-auszug oder irgendeinen anderen offiziellen Text hat, mit dem ich die obige Aussage bei der Familienkasse begründen kann.

Vielen Dank im Voraus!