Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen
Hallo Zusammen
möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.
Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )
Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.
Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.
So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.
Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe
ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.
Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird
Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt
Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle
Mit freundlichen Grüssen
Amigo0211
4 Antworten
Da Du nach der Meinung fragst, nehme ich mir die Freiheit, ohne vorheriges Nachsehen zu antworten. Dabei mag ich dann auch total daneben liegen.
Während der alten Ausbildung ist das Kindergeld zu zahlen, ebenfalls während der darauf folgenden Ausbildungsplatzsuche. Wird gejobbt, wird ja auch Geld verdient, Kindergeld gibt indieser Zeit nicht. Wird der Job wieder beendet und in erster Linie nach einem Ausbildungsplatz gesucht, setzt das Kindergeld wieder ein.
Etwas o.t.
Ich würde einmal versuchen mithilfe der Arbeitsgerichts nachträglich eine Vergürung für die unbezahlten Überstunden zu bekommen.
Hallo Tina34
vielen Dank für deine Antwort und gleichzeitig für den Vorschlag
Um die Überstunden geht es uns gar nicht, mein Sohn möchte diesen Menschen einfach nicht mehr begegnen, letzte Woche hat mein Sohn erfahren das weitere zwei ehemaligen Arbeitskollegen ( Gesellen ) ebenfalls gekündigt haben , langsam sollte er sich fragen wieso gehen die Leute weg.
Mich hat vielmehr geärgert das ich das Kindergeld für die zwei Monaten zurückzahlen musste, weil ich wirklich nicht wusste das die Failienkasse und Arbeitsamt nicht autom.miteinander kommunizieren obwohl im selben Gebäude
Wenn wir weiterhin kein KG erhalten würde ich es noch einsehen, weil er seit dem 15.10 vorübergehen bis Ende Aug. eine Arbeit hat.
Danke nochmal und wünsche dir noch ein glückliches neues Jahr
Ich möchte dir auch den Link von Primus ans Herz legen.
Desweiteren könntest du mal das "Kindergeldmerkblatt" im Internet suchen. Dort kannst du auch noch einiges nachlesen.
Notwendige Formulare findest du übrigends auch im Internet.
Ich bin durchaus der Meinung das ihr noch Kindergeld bekommen müsstet, weil dein Sohn ausbildungssuchend ist oder war. Also Einspruch einlegen ansonsten wird auch ein falscher Bescheid gültig. Kindergeld wird ggf. auch nachgezahlt.
Lies mal die Antworten auf eine ähnlich gestellte Frage:
Neu ab 2012 dabei ist, dass volljährige Kinder unter Berücksichtigung ihres Ausbildungsstatus und nicht mehr anhand des Einkommens berücksichtigt werden. Dabei gibt es zwei Arten beim Kindergeld Anspruch von volljährigen zu unterscheiden:
Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen. http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html
glaubst du nicht das die Frist zur Klage schon vorbei ist? Und dann bleibt die Frage ob er die Überstunden beweisen kann und ob die auch angeordnet waren.......