Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

4 Antworten

Da Du nach der Meinung fragst, nehme ich mir die Freiheit, ohne vorheriges Nachsehen zu antworten. Dabei mag ich dann auch total daneben liegen.

Während der alten Ausbildung ist das Kindergeld zu zahlen, ebenfalls während der darauf folgenden Ausbildungsplatzsuche. Wird gejobbt, wird ja auch Geld verdient, Kindergeld gibt indieser Zeit nicht. Wird der Job wieder beendet und in erster Linie nach einem Ausbildungsplatz gesucht, setzt das Kindergeld wieder ein.

Etwas o.t.

Ich würde einmal versuchen mithilfe der Arbeitsgerichts nachträglich eine Vergürung für die unbezahlten Überstunden zu bekommen.


Amigo0211 
Beitragsersteller
 02.01.2015, 11:29

Hallo Tina34

vielen Dank für deine Antwort und gleichzeitig für den Vorschlag

Um die Überstunden geht es uns gar nicht, mein Sohn möchte diesen Menschen einfach nicht mehr begegnen, letzte Woche hat mein Sohn erfahren das weitere zwei ehemaligen Arbeitskollegen ( Gesellen ) ebenfalls gekündigt haben , langsam sollte er sich fragen wieso gehen die Leute weg.

Mich hat vielmehr geärgert das ich das Kindergeld für die zwei Monaten zurückzahlen musste, weil ich wirklich nicht wusste das die Failienkasse und Arbeitsamt nicht autom.miteinander kommunizieren obwohl im selben Gebäude

Wenn wir weiterhin kein KG erhalten würde ich es noch einsehen, weil er seit dem 15.10 vorübergehen bis Ende Aug. eine Arbeit hat.

Danke nochmal und wünsche dir noch ein glückliches neues Jahr

Tina34  01.01.2015, 13:20

glaubst du nicht das die Frist zur Klage schon vorbei ist? Und dann bleibt die Frage ob er die Überstunden beweisen kann und ob die auch angeordnet waren.......

Mikkey  01.01.2015, 13:29
@Tina34

Die Dreiwochenfrist gibt's nur bei Kündigungsschutzklagen, darum geht's hier ja nicht.

Natürlich sollte man einen Blick in den Vertrag werfen. Zur Beweisbarkeit würde ich mir keine so großen Sorgen machen - andere Mitarbeiter - ggfs. Kunden - sind gute Zeugen.

Ich möchte dir auch den Link von Primus ans Herz legen.

Desweiteren könntest du mal das "Kindergeldmerkblatt" im Internet suchen. Dort kannst du auch noch einiges nachlesen.

Notwendige Formulare findest du übrigends auch im Internet.

Ich bin durchaus der Meinung das ihr noch Kindergeld bekommen müsstet, weil dein Sohn ausbildungssuchend ist oder war. Also Einspruch einlegen ansonsten wird auch ein falscher Bescheid gültig. Kindergeld wird ggf. auch nachgezahlt.

Neu ab 2012 dabei ist, dass volljährige Kinder unter Berücksichtigung ihres Ausbildungsstatus und nicht mehr anhand des Einkommens berücksichtigt werden. Dabei gibt es zwei Arten beim Kindergeld Anspruch von volljährigen zu unterscheiden:

Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen. http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html