Freiberuflich melden im Erst- oder Zweitwohnsitz? Fortzahlung des Kindergeldes?
(folgendes schrieb ich bereits bei gutefrage.net und wurde hierher weiter gerführt, also nicht wundern falls jemand die selbe Frage mit identischem Text in google woanders findet)
Hallo Ihr lieben Menschen im Internet, ich hätte ein paar Fragen zur freiberuflichen Arbeit während der Studienzeit. (Bitte nicht hinterfragen ob ich freiberuflich arbeiten darf, dahingehend habe ich mich schon ausreichend erkundigt).
Ich bin kürzlich nach Berlin gezogen und möchte jetzt etwas Geld neben meinem Studium verdienen, bisher war mein Hauptwohnsitz in meinem Elternhaus in Bayern gemeldet und ich behielt das erstmal bei da ich der Auffassung war das ich das müsse wegen meinem Kindergeldanspruch (24 und Studentin). Die erste Frage: Muss mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet sein um Kindergeld zu bekommen?
Desweiteren wenn ja, muss ich mich an meinem Zweitwohnsitz oder an meinem Erstwohnsitz freiberuflich melden? Wegen der großen Distanz ist es wohl klar das es mir etwas schwer fallen würde, spontan mal runter zu fahren und alles wichtige zu erledigen.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Mir ist auch klar dass ich beim Kindergeld über einen bestimmten Freibetrag nicht hinaus kommen darf usw.
1 Antwort
Kindergeld: nein, ist egal.
Geht es um eine Gewerbeanmeldung oder eine Freiberuflichkeit im engeren Sinne ? Ist auch egal, wo man es macht. Wenn der Sitz der gewerblichen Niederlassung vom Hauptwohnsitz abweicht, muss man eine zusätzliche Gewinnerklärung am Sitz der Niederlassung machen und das Ergebnis fliesst in die Einkommensteuererklärung zu Hause ein. Also ein Formular mehr.
Viel Glück
Barmer