Freiberuflich melden im Erst- oder Zweitwohnsitz? Fortzahlung des Kindergeldes?

1 Antwort

Kindergeld: nein, ist egal.

Geht es um eine Gewerbeanmeldung oder eine Freiberuflichkeit im engeren Sinne ? Ist auch egal, wo man es macht. Wenn der Sitz der gewerblichen Niederlassung vom Hauptwohnsitz abweicht, muss man eine zusätzliche Gewinnerklärung am Sitz der Niederlassung machen und das Ergebnis fliesst in die Einkommensteuererklärung zu Hause ein. Also ein Formular mehr.

Viel Glück

Barmer