Kindergeld bei Ausbildung und Studium?

3 Antworten

irgendwie denke ich, Du wirfst Sachen durcheinander.

1. Solange Du in einer Ausbildung bist, haben Deine Eltern Anspruch auf Kindergeld für Dich.

2. Ob Du neben Deiner Ausbildung an einer Uni eingeschrieben bist ist dabei völlig egal.

3. Wenn Du neben der Ausbildung (den Arbeitgeber/Ausbilder benachrichtigen) ein Gewerbe anmeldest ist das ohne Belang. Es gibt für die Kinder keine Einkommensbegrenzung.

4. Wenn Deine Ausbildung beendet ist, kann ein dann weiterer Kindergeldbezug mit Begründung Studium weiter geprüft werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Hallo,

das Kindergeld wird für Azubis, Studenten und Azubis mit Studium bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Nach der Abschlussprüfung als Azubis können die Besonderheiten für eine Zweitausbildung relevant werden:

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/kindergeldregelungen-zur-zweitausbildung_170_168350.html

Für eine Gewerbeanmeldung gelten diese Regelungen:

s.u.

Hinweis: das Studium parallel zur Ausbildung kann nachher zu Nachteilen beim Bafög-Antrag und/oder bei den Krankenkassenbeiträgen (ab dem 15. Fachsemester) führen.

Gruß

RHW


Da hier keiner antwortet, meine Vermutungen:

Das Stichwort “Zweitausbildung“ zielt doch höchstwahrscheinlich auf eine bereits abgeschlossene Ausbildung ab. Und die liegt ja noch nicht vor.

Trotzdem kommt mir das mit dem Studium seltsam vor.

 In Hinblick darauf, dass Du später vielleicht nochmal ernsthaft studieren willst, würde ich das sofort beenden. Du sammelst keine Wartesemester für NC-Fächer und für spätere Baföganträge verkompliziert es auch nur alles. Aber vielleicht hast Du ja Vermögen und ein Einser-Abi, dann wäre es egal.

Aber was bezweckst Du damit? 

Du könntest Dich als Gasthörer einschreiben, wenn Du nur in ein Fach reinschnuppern willst. 

Falls Du Weiterbildung vorweisen möchtest bzgl. Deines Berufes, wären wohl spezielle Fortbildungen, deren Abschluß man auch nachweisen kann, sinnvoller.

 Niemand wird sich dafür interessieren, dass Du ein bißchen nebenberuflich irgendein Fach “studiert“ hast. Studieren kann man das ja sicher nicht nennen.

Zur Gewerbeanmeldung: Voraussetzung für ein Gewerbe ist m.E. eine Gewinnerzielungsabsicht. Die ca. 26,-€ Anmeldegebühr und den Aufwand kannst Du Dir wohl sparen.

 Für welches Hobby muß man denn ein Gewerbe anmelden? Oder geht es um Deine T-Shirt-Geschichte aus der vorherigen Frage, die nun Dein Hobby ist? Dazu würde ich auch eher empfehlen, stattdessen einen Minijob bei ner Tankstelle o.ä. anzunehmen. Oder ein Hobby/ einen Sportverein suchen. Sorry.

Jedenfalls bzgl. KG ist während einer Erstausbildung das Einkommen egal. Bei einer Zweitausbildung zwar nicht, aber Einkommen aus dem Ausbildungsverhältnis ist unschädlich.

Jedenfalls finde ich es gut, dass Du Deine Ausbildung machst. Das andere halte ich eher für Schnapsideen, und deshalb antwortet wohl auch niemand.


Impact  27.10.2017, 02:22

"Voraussetzung für ein Gewerbe ist m.E. eine Gewinnerzielungsabsicht" - wieder mal mangelt es mir am Fachwissen.

Ich habe mir tatsächlich eingebildet, Gewinnerzielungsabsicht wäre ein Begriff aus dem Einkommensteuergesetz.