Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?
Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.
- Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
- Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?
Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.
Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
2 Antworten
Jedes Semester ( auch ohne Bafögbezug ) an der Uni wird hinsichtlich des Baföganspruchs einbezogen - sprich verkürzt letztendlich zu einem Zeitpunkt wo Du real finanziellen Bedarf hast du Dauer. ( Anspruch besteht i.d.R. nur für die Regelstudiendauer )
Wo liegt eigentlich dann das Problem Dir bis zum nächsten Wintersemester einen Vollzeitjob zu suchen, wirtschaftliche Reserven zu schaffen und auf Kindergeld zu verzichten?
Und beim Kindergeld geht es um wirtschaftliche Aspekte, die ich hier nicht nennen werde.
Die Idee ist ja, bis zum neuen Semester einen Job zu finden. In der Frage selbst hab ich das den „Überbrückungsjob“ genannt. Da ich aber ab nächstem Semester wieder plane zu Studieren, und es sich hierbei um ein Vollzeitstudium handelt, werde ich entsprechend auf das Bafög angewiesen sein. Ich bedanke mich trotzdem für die Antwort.
Kindergeld wird für Volljährige, die nicht in Ausbildung sind, höchstens für eine Übergangszeit von 4 Monaten gezahlt, und selbstverständlich sind die Eltern verpflichtet, den Abbruch des Studiums zu melden.
Für BAFöG- Fragen empfiehlt sich ein Besuch im Forum von studis-online.