Kindergeld zurück zahlen?

2 Antworten

Wenn er keine Ausbildung beginnt, bestand natürlich auch keine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen und somit eine Rückzahlungspflicht.

Er könnte sich aber ausbildungssuchend melden (müsste dann auch nach eine Ausbildung nachweislich suchen), und diese Suche dann irgendwann abbrechen.

Das ist alles etwas halbgar. Ich würde lieber das KG abmelden, evtl. den Sohn zu einem Minijob verdonnern, von dem er 200,-€ abgibt. Also falls Dein Budget knapp ist.

Falls er doch studiert, hast Du rückwirkend für 6 Monte einen Anspruch.


monilu 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 17:57

Danke für deine Antwort.

Dann werde ich ihn abmelden. Gut zu wissen, dass ich dann rückwirkend noch Anspruch habe.

Andri123  03.04.2022, 18:29
@monilu

Also ich habe mein Kind damals sich ausbildungssuchend melden lassen bei der Agentur für Arbeit. Damit sind natürlich Termine und Pflichten verbunden, das fand ich damals aber auch ganz gut für ihn.

Eigentlich weisst Du doch noch gar nicht, wohin ihn seine Zukunft führt, wie manch andere auch.

Manch einer bewirbt sich auch mit einem Abischnitt von 3,2 auf einen Medizinstudienplatz und ist damit ausbildungssuchend. Sowas würde ich nicht machen.

Wenn du angibst, er studiert, und er dann im September ins Ausland geht, meldest du im September, daß er ins Ausland geht. Dann bekommt er bis August Kindergeld.


monilu 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 17:16

Muss ich dann das Kindergeld für August zurück bezahlen?