Darf meine Mutter mein Kindergeld für sich selbst beanspruchen/ausgeben?
Guten Tag zusammen,
Ich habe aus Quellen erfahren das, dass Kindergeld mir zusteht für ausreichend Hygiene mittel, Ausbildung und meinen allgemeinen Barbedarf (§ 1612b). Nun ist es aber so das meine Mom das Geld für ihre Zwecke verwendet sprich: schminke, guthaben für ihr Handy und für sie Klamotten. Während ich mit nur kaputten Klamotten Rum renne.
Ich bin 17 Jahre alt und bin in einem Alter wo man jetzt eine Freundin hat und sich um Ausbildung kümmern muss und dementsprechend Fahrkarten braucht sowie Bewerbungsunterlagen.
Was kann ich machen um mein Kindergeld selbst zu bekommen? damit ich mir Fahrkarten, Bewerbungsmappen und Klamotten selbst kaufen kann... Bitte um Hilfe ?!
Mit freundlichen grüßen
5 Antworten
Hier ist wahrscheinlich ein Missverständnis dabei, was Dir die "Quelle" gesagt hat.
Das Kindergeld st ein Ausgleich für die Aufwendungen, welche i.d.R. die Eltern für ihre Kinder haben.
Es ist also nicht so wie etwa "Kindergeld unmittelbar und in voller Höhe weiter an das Kind".
Ausführlicher erklärt ist das unter diesem Link:
https://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch.html
Das mag Dir zwar jetzt bei Deinem grundsätzlichen Problem mit Mutter nicht gerade weiterhelfen, aber es gibt Dir Transparenz in das Thema und verhindert, dass Dir Halbwahrheiten aufgeschwatzt werden und Du danach handeln willst.
Hallo,
Deine Quellen stimmen nicht so ganz, sind zumindest unvollständig !
Kindergeld steht primär nicht dem Kind selbst zu, sondern den Personen, die zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind. In den meisten Fällen sind dies die Eltern, in deren Haushalt das Kind lebt.
Nur ausnahmsweise kann das Kindergeld auf Antrag an das volljährige Kind selbst ausgezahlt werden.
Google mal " voraussetzung kindergeld abzweigung "
In deiner Situation solltest du dich in erster Linie an das Jugendamt wenden, denn Eltern sind ihren, insbesondere minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, für sie zu sorgen und ggf. den Bedarf dem Alter entsprechend anzupassen.
Hallo Janett,
dazu eine Gegenfrage, wie sieht es in eurem Fall aus, wohnst du in einer eigenen Wohnung ❓
Denn, solltest du mit deiner Mutter in einem Haushalt wohnen, wird sie vermutlich die (Mehr)- Kosten für dich haben, in dem Fall hätte sie tatsächlich auch Anspruch auf das Kindergeld.
wie der Name schon sagt, ist das Kindergeld für das/die Kind(er) da,
d. h. dass damit das/die Kind(er) versorgt werden soll(en) und nicht dass die Eltern sich damit bereichern, um ihre Konsumgüter zu finanzieren...
was du nun tun kannst:
wende dich mit deinem Anliegen direkt an's Jugendamt,
die werden schon helfen
Nein, das sagt der Name gerade nicht.
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern[1]. Das soll ein Ausgleich sein dafür, dass das Kind Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern hat.
"Geld" als solches ist nicht identifizierbar - theoretisch könnte also die Mutter tatsächlich dieses Geld für sich verwenden. Ihrer Unterhaltsverpflichtung muss sie jedoch dennoch nachkommen.
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[1] Der Anspruch geht auf die Großeltern über, wenn das Kind von denen großgzogen wird. Der Anspruch kann auch auf das Kind selbst übergehen, nämlich wenn die Eltern tot sind und das Kind volljährig.
Unabhängig davon kann das Kindergeld auch abgezweigt werden, dann wird es direkt an das Kind ausgezahlt. In diesen Fällen bleiben die Eltern aber dennoch anspruchsberechtigt.
Das ist komplett falsch. Wenn er zerlumpt rumlaufen muß und die Mutter sich davon Schminke und andere kauft, kommt er auch mit 17 mit seiner Forderung durch. Lest mal bitte die Fragen genauer. Und diskutiert nicht immer so falsch tagelang hier rum.
Nichts anderes habe ich behauptet:
Ihrer Unterhaltsverpflichtung muss sie jedoch dennoch nachkommen.
Unabhängig davon kann das Kindergeld auch abgezweigt werden, dann wird es direkt an das Kind ausgezahlt.
Und wieso kritisierst du dann meine Aussage ? Ich habe selbst Kinder und für meine Kinder habe ich auch das Geld verwendet. Nicht wie die Mutter dieses Jungen
Und wieso kritisierst du dann meine Aussage
?
Wo?
das Geld verwendet
Das geht doch überhaupt nicht, wie ich schon schrieb. Geld ist doch nicht "nämlich", d.h. man kann nicht sagen, diese 10 Euro sind jetzt Kindergeld und diese sind Gehalt.
Im Übrigen ist das auch nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen, wie ich ebenfalls schrieb: An der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ändert sich nicht, ob nun mit oder ohne Kindergeld.
Das Kindergeld hingegen steht den Eltern zu, weil der Gesetzgeber in seiner weisen Familienpolitik eine Entlastung für Eltern mit Kindern vorgesehen hat.
Dem folgend wird einem das Kindergeld bei der Einkommensteuerveranlagung auch wieder weggenommen, wenn man mehr als einen bestimmten Betrag verdient (und durch die kindbezogenen Freibeträge ersetzt).
Ebenfalls dieser Logik folgend ist die Unterhaltstabelle aufgebaut: Die Unterhaltsbeträge sind ja höher als das Kindergeld. Was auch richtig ist, denn im Prinzip sollen die Eltern ihr Kind unterhalten und nicht der Staat.
Jemand, der sich "Rechtlich" nennt, sollte zumindest das eine vom anderen trennen können. Denn es hat nichts miteinander zu tun.
Eine absolut schreckliche Situation. Ist das allen klar?
Was geht in der Familie ab, wenn man das Jugendamt hinzuzieht?
Wie kommt das Kind/Jugendlicher zu seinem Recht und nötigen Geld/Versorgung? Ich war selbst in einer solchen Situation.
Mein Vater hatte Zigaretten und Alkohol (900 DM damals „Taschengeld“), meine Mutter ging putzen, um sich auch mal einen Wunsch zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass es für uns alle nicht nur das absolute Existenzminimum gab.
Das Jugendamt war Tabu. Es hätte möglicherweise Heim für meine Schwester und mich bedeutet. Das ist ja immer die Sorge.
Ich würde eine Familienberatungsstelle aufsuchen. Nicht unbedingt zuerst das Jugendamt. Such Dir einen kleinen Nebenjob, Zeitungen austragen, ist zwar Knochenarbeit, aber Du bekommst etwas Geld, für Deine Bemühungen, sieh Dich um, vielleicht kannst Du an der Kasse im Supermarkt was verdienen. Sowas würde ich versuchen, beiß Dich durch, das kommt Dir zugute.
Hallo !
Das ist nicht okay. wenn deine Mutter dir davon nicht einmal das Fahrgeld gibt. Sie bekommt zwar noch das Kindergeld kommt aber Ihren Verpflichtungen nicht nach. Das geht natürlich nicht. Wie MDelewski schon sagt zum Jugendamt und die müßten Dir weiterhelfen. Paralell kannst Du aber auch selbst die Kindergeldkasse davon informieren. Erkläre dies richtig dort und dann überweisen die das Kindergeld an Dich und informieren nur deine Mutter das sie das nicht mehr bekommt weil sie Ihre Pflichten des Unterhaltes verletzt.
Liebe Grüße
Denk mal über Deine Antwort nach! Mit welcher rechtlichen Handhabe oll die Kindergeldkasse das Kindergeld an einen Minderjährigen auszahlen. Noch hat die Mutter das Sorgerecht und ohne deren Zustimmung geht so etwas gar nicht.
Natürlich geht das. Wenn sie sich nicht kümmert wird den Kindern u. Jugendlichen immer geholfen
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber wie ich in meinem Kommentar bereits schreibe besteht die Hilfe darin, das Sorgerecht zu entziehen und nicht darin das Kindergeld "umzuleiten".
Der Teil der Antwort, dass das Kindergeld an ihn ausgezahlt wird, ist grundsätzlich fachlich falsch.
Zuerst müsste der Mutter das Sorgerecht entzogen werden, und selbt dann hat der/die neue Sorgeberechtigte den Anspruch auf Auszahlung. An Minderjährige geht es nur mit Einverständnis des/der Personen, welche das Sorgerecht haben.
Schlimm - wende Dich an das Jugendamt - sofort.
Hallo.ich bin ja volljährig und meine Mutter bekommt mein Kindergeld. Und brauche Hilfe wie ich das selber kriege. Ich habe ja eine Behinderung von 80 GB .ist da meine Mutter das sie dich noch bekommt.und nicht ich