Kindergeld Rückforderung
moin moin, ich versuche hier mal meine Sachlage und Frage so kurz wie möglich in Stichworten zu beschreiben, wegen der begrenzten Zeichenanzahl : - meine jetzige Frau hatte 11.1.13 Besuch vom Hauptzollamt, wegen einer Ki-Geld-Rückforderung - sie ist 2010 zu mir gezogen - Ihr Sohn hat das Ki-geld direkt vom Amt bekommen(nach Vereinbarung, bzw wars wohl Weiterleitung) - im Zeitraum der Rückforderung war der Sohn nachweislich in einer beruflichen Ausbildung - sämtliche Anfragen oder Mahnungen des Amtes hat meine Frau nie erhalten -um Pfändungen oder sogar Haftantritt zu vermeiden, habe ich den geforderten Betrag (4998.-) sofort beglichen - nach zig Telefonaten mit dem Amt wurde uns mehrfach zugesichert, dass wir die entsprechenden Unterlagen zu dem Vorgang zugesandt bekommen. Bis heute ist nie etwas angekommen, Die korrekte Postadresse ist beim Amt hinterlegt. - Inzw. habe ich beim damaligen Lehrbetrieb des Sohnes den entsprechenden Lehrvertrag als Nachweis angefordert und auch per Fax erhalten. -Zusätzlich bekomme ich von der Berufsschule den Nachweis des Schulbesuchs in dieser Zeit
Meine Frage nun: Habe ich mit diesen Nachweisen Aussicht auf eine erfolgreiche Rückerstattung der vorab gezahlten Forderung, da diese in meinen Augen unberechtigt stattfand?
1 Antwort
Habe ich mit diesen Nachweisen Aussicht auf eine erfolgreiche Rückerstattung der vorab gezahlten Forderung, da diese in meinen Augen unberechtigt stattfand?
Nichts gegen Deine Augen, aber mit geschärftem Blick kommen mir da so etliche Zweifel und zwar ganz besonders daran:
sämtliche Anfragen oder Mahnungen des Amtes hat meine Frau nie erhalten
Das Hauptzollamt schickt doch nicht mal eben jemand vorbei. Da gab es vorher umfangreichen Schriftverkehr. Es gab einen oder mehrere Rückforderungsbescheide. Es gab Vollstreckungsandrohungen etc pp. Und das soll alles nicht angekommen sein? Wieso konnte denn dann der Vollstreckungsbeamte den Weg finden?
Ich kann Dir nur allerdringenst raten, Dir nicht selber einen zu stricken. Bei der Summe um die es da geht sollte fachmännische Hilfe nachgesucht werden: Beauftrage einen Rechtsanwalt. Der soll Einsicht in die Amtsakte nehmen. Wenn alles ordnungsgemäß verlaufen ist, dann ist es zu spät etwas zu unternehmen, denn dann sind die Bescheide bestandskräftig. Nur dann, wenn wirklich nichts zugestellt wurde besteht Hoffnung auf eine Abänderung.