Arbeitsrecht – die neusten Beiträge

Kann es wirklich verboten sein, unter Kollegen eine Kaffekasse zu führen?

Hallo,

ich arbeite in einem Kinderheim in der Betreuung. Unser Team hatte sich darauf geeinigt, eine Kasse anzulegen, die regelmäßig monatlich ausschließlich durch Privateinlagen aller Beteiligten gespeist wurde. Von dem Geld wurde Kaffee gekauft, mal eine neue Kaffemaschine oder eine Thermoskanne wenn die alte kaputt gegangen war. Auch Abschiedsgeschenke für Praktikantin en finanzierten wir so gemeinsam. Wenn die Kasse gut gefüllt war sind wir auch mal mit den Kindern Eis essen gewesen oder haben für alle (Kinder und im Dienst befindliche Mitarbeiterinnen) Pizza bestellt (die Höhe des Taschengeldes der meist jüngeren Kinder erlaubt ansonsten nicht solche Extras). Über die Verwendung des Geldes bestand im Team immer Einvernehmen, Ein - und Ausgaben wurden von einer Mitarbeiterin transparent dokumentiert. Die Teilnahme war freiwillig, Teetrinker mussten nicht mitmachen, wenn jemand z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausgefallen war, gab es keine Verpflichtung zur Einlage.

Mit neuer Heimleitung wehte ein scharfer Wind durchs Haus, begleitet von Tönen, "schwarze Kassen" seien verboten. Das Team behielt seine Praxis bei, vorsichtshalber ohne großes Glockengeleäut und Wecken schlafende Hunde und vor allem ohne Unrechtsbewusstsein. Kaffee ist zwar schwarz, aber ist das ausschließlich von Mitarbeitern gesammelte private Geld dann automatisch auch schwarz? Eine neue Mitarbeiterin fand, Kaffeegeld sei schwarz und so wurden doch schlafende Hunde geweckt, nicht solche die nicht beißen. Worte wie "Entlassungsgrund" und "Abmahnung" fielen. Vermutlich weil es unklug gewesen wäre, ein gesamtes Team gleichzeitig zu entlassen, blieb es bei einer mündlichen Abmahnung. Die Heimleiterin nahm das vorhandene gesammelte Geld an sich und führte es einer dem Team unbekannten, nicht transparenten übergeordneten Gemeinschaftskasse zu. Darf sie das? Sind Kaffekassen grundsätzlich illegal? Welches Gesetz breche ich, wenn ich mit KolegInnen für oben genannten Zweck Geld zusammenlege? Warum sollte diese übergeordnete Gemeinschaftskasse eine legale Kasse sein, obgleich unser und mein Geld in sie floss ohne ausdrückliche Zustimmung oder Spendeneinwilligung? Ist mein Geld überhaupt noch mein Geld wenn ich es aus der Hand gegeben habe? Hat die Heimleiterin ihr Team beklaut?

Das sind meine brennenden Fragen und ich hoffentlich es sind nicht zu viele auf einmal.

arbeitsrecht

Bewertung Arbeitszeugnis, jemand Erfahrung?

Würde gerne eine kleine und kurze Auskunft einholen was andere von diesen Sätzen halten und ob es Doppeldeutigkeiten oder ähnliches gibt.

Überschrift, Einleitung und Aufgabenbeschreibung sehen meiner Meinung nach in Ordnung aus.

"Besonders möchten wir hervorheben, dass Herr XXX die Fortbildungen für XXX sowie XXX mit Erfolg abgeschlossen hat.

Herr XXX überzeugte uns mit dem sehr erfolgreichen Einsatz seiner vielseitigen und fundierten Fachkenntnisse. An unseren betrieblichen Weiterbildungsveranstaltungen nahm er immer mit viel Engagement teil. Auch in schwierigen Situationen zeichnete er sich durch eine sehr schnelle Auffassungsgabe aus und fand stets gute Lösungen.

Er war ein aktiver Mitarbeiter. Auftretende Schwierigkeiten überwand er mit Durchhaltevermögen. Mit der Arbeitsweise von Herrn XXX waren wir voll zufrieden. Darüber hinaus war er bei seiner Arbeit motiviert und engagiert.

Herr XXX zeichnete sich stets durch eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität aus. Daneben zeichnete er sich durch sein hervorragendes Verständnis für technische Zusammenhänge aus.

Herr XXX hat bei der Erledigung seiner Aufgaben jederzeit unseren Erwartungen entsprochen. Mit seinen Leistungen waren wir mehr als voll und ganz zufrieden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr XXX trug zu einem harmonischen Betriebsklima bei.

Herr XXX scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus.

Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Herrn XXX für die erfolgreiche Mitarbeit. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles gute.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Arbeitszeugnis

Kann mein Arbeitgeber einfach sagen, dass wir sechs Tage die Woche arbeiten müssen, während die anderen Kollegen in Kurzarbeit sind?

Hallo,

ich fühle mich extrem ungerecht von meinem Arbeitgeber behandelt. Es geht um einen Job im Einzelhandel mit 5 Mitarbeitern. Nun hat man zwei (darunter auch mich) Mitarbeiter aus der Kurzarbeit 0 geholt und gesagt, wir sollen jetzt 6 Tage durcharbeiten, solange nicht so viel los ist, was aber natürlich auf Grund von Corona noch weitere Wochen und Monate so weitergehen kann.

Da wir alle sehr viel Überstunden haben, sagt man nun, dass wir jeweils nur 3,5 bzw. 4,5 Stunden arbeiten sollen ( immer alleine in einer Schicht) , sodass wir wöchentlich mindestens 7 Minusstunden machen, obwohl wir an sechs Tagen kommen müssen, damit wir von unseren Plusstunden runterkommen.

D.h. also wir müssen jeden Tag für ein paar Stunden zur Arbeit kommen, bekommen nur minimal mehr Geld als die Kollegen in Kurzarbeit und verlieren auch noch unsere Plusstunden, während die anderen in Kurzarbeit sind und Ihre Plusstunden behalten können und quasi fast genauso viel Geld bekommen, weil es mittlerweile schon 80 Prozent Kurzarbeitergeld sind und das bei Mindestlohn kaum noch einen unterschied macht :(

Es ist einfach mega frustrierend, wie das da abläuft :( Leider gibt es auch keinen Betriebsrat.

Lange Rede kurzer Sinn..meine Frage ist einfach nur ist das erlaubt, dass man einfach sagt ihr arbeitet jetzt an 6 Tagen die woche auf unbestimmte zeit.

Vielen Dank schonmal vorab.

arbeitgeber, arbeitsrecht

Lohnrückforderung?

Hallo, ich war bis vor kurzem noch Auszubildende bei einem sehr bekannten , recht runtergekommenen Discounter.

folgendes ist geschehen :

ich habe ein paar Kunden ab und zu Ware mit 30% Rabattiert ohne großartig Darüber nachzudenken Das dies nicht erlaubt ist. Der schaden wurde natürlich dann von mir beglichen (63 euro irgendwas)

am 20.05 wurde ich dann mit Kassenbelegen von 3 konfrontiert Auf denen man die oben geschilderte Aktion herauslesen konnte.

Ich wurde Unter anderem als dumm betitelt , wie ich denn sowas machen könne usw ..

daraufhin wurde Dann unter ständigen Druck und Einschüchterung gesagt Entweder ich werde gekündigt, die Polizei wird gerufen Und es gibt eine Anzeige oder ich kündige mich selber und bezahle den entstandenen Schaden (63 euro ca )

Natürlich habe ich mich einschüchtern Lassen und eine eigenkündiging verfasst.

Dafür wurde mir aber weniges angeboten das ich zum 31.05 kündige damit ich ein „normales“ Datum für künftige Arbeitgeber vorzeigen kann.

Habe dann eine Kündigung am 20.05 für den 31.05 verfasst, arbeiten sollte ich nicht mehr kommen da ich ja direkt ab dem nächsten oder übernächsten Tag sowieso Urlaub gehabt hätte um für meine Prüfung zu lernen.

leider kriege ich jz nicht mal Arbeitslosengeld, dem haben die mich auch Noch beraubt

Bei beschrieben unternehmen läuft es so ab : Man Fängt zb Januar an zu arbeiten , kriegt aber erst Ende Februar für Januar Geld , Ende März für Februar und so weiter ....

Nun kam Mitte diesen Monats ein Brief rein auf dem steht das ich ja zum 20.05 gekündigt hätte ) erster Fehler , habe zum 31.05 gekündigt!

und das sie 450 euro meines Mai Gehaltes wieder haben möchte bis zum 26.05 da ich ja auch nicht mehr gearbeitet hätte .
das habe ich natürlich nicht ohne mucks bezahlt weil ich das Geld sowieso nicht habe.

Ich bin mir ziemlich sicher das diese Firma mich „abziehen“ möchte. Da mir mein ganz normales Gehalt für den mai zusteht und ich doch theoretisch sogar Ende diesen Monats Geld von der Firma noch bekommen müsste für die Arbeitszeiten bis zum 31.05

Oder?

ich habe bereits einen Schein für einen Anwalt beantragt

ich möchte gerne eure Sicht dazu hören

arbeitsrecht, Auszubildende

Ist das Arbeitszeugnis ok?

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Zeugnisentwurf von Verdi erhalten und bin irgendwie noch nicht so richtig zufrieden damit. Kann mir jemand sagen ob das Zeugnis so in Ordnung wäre?

Zeugnis

Frau XY,

geboren XX. Juli XXXX in XY,

trat am 21. August 2017 in die Dienste unseres Hauses. Ihr Einsatz erfolgte als Sachbearbeiterin Kredit Bestandsgeschäft, Voll- und Teilrückzahlung am Standort XY.

Frau XY war mit folgenden Aufgaben betraut:

Bearbeitung aller Anfragen im Bereich Privatkunden-Ratenkredit, insbesondere umfassende

Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen, Widerrufen und Beschwerdefällen

Sachbearbeitung im System SAP

Erstellung und Versand von Kundenanschreiben

Führen ein- und ausgehender Telefonate

Erledigung aller eingehenden Anfragen zu Ratenkrediten von Kreditnehmern,

Privatkundenberatern und legitimierten Dritten

Berücksichtigung und Einhaltung der vereinbarten Vertragsinhalte als Dienstleister

Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Nachwuchskräften und

Hospitanten

aktive Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen

teaminterne und -übergreifende Prozessoptimierung

Unterstützung bei der Aktualisierung von Prozessbeschreibungen

Frau XY verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie kontinuierlich ausbaute und bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig, systematisch und zielorientiert.

Frau XY war eine ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin, die auch bei hohem Arbeitsanfall und unter herausfordernden Arbeitsbedingungen alle Aufgaben konstant gut bewältigte. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich immer schnell und erfolgreich in neue Themen ein. Sie identifizierte sich mit den übertragenen Aufgaben und zeigte stets Leistungsbereitschaft und Engagement.

Die Qualität erfüllte unsere Ansprüche in vollem Umfang, sodass Frau XY die vereinbarten Ziele gut erreichte. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt.

Frau XY war eine allzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin, die sich immer gut in das Team integrierte. Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Frau XY zum heutigen Tag im beiderseitigen besten Einvernehmen.

Wir danken Frau XY für die gute Zusammenarbeit. Auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.

XY, XX. XX. XX

Namen

Funktion

arbeitsrecht, Arbeitszeugnis

Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck

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