Ist es ein Kündigungsgrund ein privates Fax geschickt zu haben. Auf dem Fax sind auch persönliche Informationen enthalten?
2 Antworten
Hallo,
dass sollte im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Es ist durchaus möglich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern untersagt, dass er die EDV (also auch FAX-Geräte, Kopierer oder Dienst-Smartphones) für den privaten Gebrauch mitnutzen darf.
Und es ist auch nirgendwo geregelt, ob der Computer am Abreitsplatz o.Ä. für private Zwecke genutzt werden kann?
Ansonsten kannst Du natürlich dagegen vorgehen. Dazu ist aber sicher die Antwort von "Rat2010" sehr hilfreich.
Wenn einen der Chef los werden will, würde ich es nur dann machen, wenn es offiziell erlaubt ist.
Mein und dein zu unterscheiden ist für Arbeitnehmer generell sehr wichtig.
Allerdings wird jedes Arbeitsgericht beim ersten Mal eine Abmahnung als geeignetes Mittel sehen. Wenn der Arbeitgeber ohne Abmahnung kündigt, hat er also keine sehr guten Karten. Das wäre anders, wenn es nicht um ein (von den Kosten her vernachlässigbares) bedrucktes Blatt Papier geht.
Mist. Da gibt's sogar ein Urteil...Urteil vom 16.05.2017 (Az. 7 Sa 38/17)
Sicher, dass das Urteil des LAG B-BB vom 16.05.2017 – 7 Sa 38/17 hier passt? In dem Urteil ging es primär darum, dass der AN unerlaubt betriebliche Informationen an seine private E-Mail Adresse weitergeleitet hat, um sie mutmaßlich für seinen neuen Job zu nutzen. Derartiges geht aus der hiesigen Fragestellung nicht hervor.
Nein, ich bin nicht sicher. Ich finde es eine eher allgemeine Frage und habe darauf ebenso allgemein und mehr aus Lebenserfahrung denn aus Recherche geantwortet.
In meinem Arbeitsvertrag unter Datenshutz steht nicht, sass private Sachen unrersagt sind