Abrechnung Feiertage?

1 Antwort

Zum Arbeitsrecht können hier andere mehr sagen. Aber grundsätzlich gilt: (Arbeits)verträge können nicht einfach einseitig geändert werden, schon gar nicht zu Lasten des AN. Wurde denn bisher auch so bezahlt? Denn sonst kann der AG behaupten, das wäre so gar nicht vereinbart gewesen (das Problem bei mündlichen Verträgen).

Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich verpflichtet, dir spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn ein Dokument auszuhändigen, in dem die wichtigsten Regelungen schriftlich festgehalten sind. Siehe dazu § 2 NachwG.


Rocket 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 22:26

Danke schon mal für die Antwort.

Ja es wurde am Anfang genau so wie es besprochen war gemacht und Feiertag/Urlaubstage wurden mit den 6h berechnet.

Nach ca einem halben Jahr gab es einen Personalwechsel im Büro und dieser Mitarbeiter hat das dann einfach anders berechnet (auf Grund seiner Aussage, die Arbeitszeit müsse durch 5 Tage geteilt werden) mit mir persönlich wurde diese Änderung nie besprochen... selbst wenn es bis dahin nicht rechtens gewesen wäre, hätte man mich doch spätestens da informieren müssen... oder sehe ich das falsch?

Bin der Meinung, wenn es bis dahin so war, weil es so besprochen wurde, kann man doch jetzt nicht einfach der Leidtragende sein.