Provisionszahlungen nach dem Ausscheiden
Am 31.10 bin ich aus dem Arbeitsverhältnis Aussendienstmitarbeiter aussgeschieden eintritt Rentenalter. Meine Firma zahlt aus buchhungstechnischen Gründen Provisionen aus Aufträgen 2 Monate rückläufig daher habe ich mit dem letzten Gehalt 31.10 die Provisin für Monat August erhalten. Meine Firma weigert sich die Provisionen für Monat September und Oktober auszuzahlen da mein Arbeitsverhälnis am 31.10. endete obwohl ich Monat September und Oktober voll angestellt war. Habe ich Anspruch auf die Provisionen aus September und Oktober ??.
.
2 Antworten
Nun, ich glaube dein Ex-Arbeitgeber ist deutlich auf dem Holzweg gelandet. Das Ganze nennt man dann allerdings Überhangprovision.
Theoretisch hättest Du sogar noch Anspruch auf Provisionen, die nach deinem Ausscheiden entstehen, wenn Du maßgeblich an der Geschäftsanbahnung beteiligt warst.
Die Sachlage ist zwar kompliziert aber in der Sache recht eindeutig auf Deiner Seite.
Hier ein Link zu einer guten Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Provision.html
Da spart Dein Arbeitgeber an der falschen Stelle. Dir stehen die Provisionen im Zuge der Überhangprovision für die genannten Monate zu. Eine Klage würde für Dich positiv ausgehen, obwohl "auf See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand".