Provisionszahlungen nach dem Ausscheiden

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, ich glaube dein Ex-Arbeitgeber ist deutlich auf dem Holzweg gelandet. Das Ganze nennt man dann allerdings Überhangprovision.

Theoretisch hättest Du sogar noch Anspruch auf Provisionen, die nach deinem Ausscheiden entstehen, wenn Du maßgeblich an der Geschäftsanbahnung beteiligt warst.

Die Sachlage ist zwar kompliziert aber in der Sache recht eindeutig auf Deiner Seite.

Hier ein Link zu einer guten Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Provision.html

Da spart Dein Arbeitgeber an der falschen Stelle. Dir stehen die Provisionen im Zuge der Überhangprovision für die genannten Monate zu. Eine Klage würde für Dich positiv ausgehen, obwohl "auf See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand".