Werte Community,
ich bin bei einem ausländischen Arbeitgeber (Sitz außerhalb der EU) angestellt, wohne und arbeite aber ausschließlich in Deutschland, bin also auch in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und habe einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG.
Kann man prinzipiell eine Direktversicherung bei einem deutschen Versicherer mit dem ausländischen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließen? Welche gesetzlichen Hürden oder Fallstricke gibt es dabei zu beachten?
Meines Wissens gibt es Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz, deren Schweizer Arbeitgeber bei deutschen Versicherungsunternehmen für ihre in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer eine solche Direktversicherung abgeschlossen haben - es kann aber sein, dass es dazu spezielle Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt.
Wer kann dazu mehr sagen oder hat bereits selbst Erfahrungen gemacht?