Arbeitsvertrag unterschrieben vor Kurzarbeit?
Guten Tag zusammen,
Ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich bei der Agentur für Arbeit aktuell keinen erreiche. Ich habe am 13.03.2020 bei meinem aktuellen Arbeitgeber zum 14.04.2020 gekündigt diese Kündigung wurde akzeptiert ohne einhalten der Kündigungsfrist. Am 15.03.2020 habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber unterschrieben mit Arbeitsbeginn 15.04.2020 jetzt das Problem auch er hat aufgrund der Corona Kriese Kurzarbeit angemeldet, wo er ja niemanden einstellen darf. Kann ich jetzt trotzdem normal bei ihm beginnen da die Verträge vor der Kriese unterzeichnet wurden ?
1 Antwort
In KUG kann schon neues Personal eingestellt werden, zB für den Ersatz von verrenteten oder ausgeschiedenen Mitarbeitern, deren Position zB seit 01/2020 vakant ist. Auch dürfen unabdingbare Mitarbeiter, wie zB superwichtige hochspezialisierte Leute eingestellt werden. Wichtig dabei: Wurde für den ganzen Betrieb KUG angeordnet oder nur für Teile des Betriebes? Betriebsteile, für die kein KUG angeordnet wurde, können meines Wissens nach ohne Restriktionen weiter einstellen. Prüf dies mal beim AG.
Sollte es zu einer Kündigung vor Arbeitsantritt durch den AG kommen, muss diese ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Das ist für dich vor allem beim Antrag auf ALG1 relevant. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann von vorneherein per Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, was für AG sowie für AN gilt. Hier kämem wieder die o. g. superwichtigen hochspezialisierten Leute ins Spiel, die stets schlau genug sind, sich eine solche Klausel in den Arbeitsvertrag schreiben zu lassen.