Ist die Angabe steuerpflichtiger Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr im Personalfragebogen notwendig?
Hallo zusammen,
ich habe eine Jobzusage erhalten und fülle gerade den Personalfragebogen aus. Im Personalfragebogen wird nach Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr gefragt mit dem Hinweis: "Wichtig für Sie: Sollten Sie bereits steuerpflichtige Vorbeschäftigungen gehabt haben, ist es wichtig, diesen Zeitraum mitzuteilen. Nur so können bei einer eventuellen Einmalzahlung die Steuerabzüge richtig berechnet werden."
Problem ist nun, ich hatte im Januar 2020 eine neue Stelle angetreten und in der Probezeit gleich zum Ende des Monats selbst gekündigt. Die Tätigkeit habe ich im Lebenslauf nicht aufgeführt und möchte Sie daher auch nicht im Personalfragebogen angeben.
In meinem neuen Arbeitsverhältnis ist eine Einmalzahlung (jährlicher Bonus) vorgesehen. Benötigt mein neuer Arbeitgeber zwingend die Angabe von steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Jahr, z. B. für die korrekte Berechnung der Einmalbezüge? Oder kann ich die Information zu den steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten einfach weglassen im Personalfragebogen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung und vielen Dank schon mal im Voraus :-).
2 Antworten
Wie ehrlich Deine Antwort auf die Frage ist, musst Du selbst beurteilen.
Zu den steuerlichen Folgen ist die Begründung im Personalfragebogen richtig. Für Steuern auf Einmalzahlungen sind die steuerpflichtigen Einkünfte im gleichen Kalenderjahr vor und nach einem Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen. Wenn Du diese nicht meldest, werden Dir wahrscheinlich zu wenig Steuern abgezogen. Die Folge sind dann höhere Nachzahlungen im Folgejahr, wenn du den Steuerbescheid erhältst.
Wenn das so anfängt mit Heimlichkeiten, Unehrlichkeiten wird das nix mit dem Bonus. Du hast den Job, jetzt sei ehrlich.