Wechsel innerhalb eines kirchlichen Trägers... Habe ich Anspruch auf volles Weihnachtsgeld?
Hallo, ich arbeitete bis 30.09 in einem katholischen Kindergarten und wurde nach AVR bezahlt. zum 01.10 habe ich die innerhalb eines Landkreises gewechselt. Ich arbeite wieder bei der katholische Kirchengemeinde und werde auch dort nach AVR bezahlt. Heute kam nun das Weihnachtsgeld und ich habe dieses nur Anteilmäßig von meinem neuen Arbeitgeber bekommen!
Nun meine Frage: Ist mein alter Arbeitgeber verpflichtet mir das Weihnachtsgeld anteilmäßig von Januar bis September zu zahlen, da ich ja beim gleichen Träger bleibe? Oder habe ich nun Pech gehabt und bekomme das Geld für dieses Jahr nur anteilmäßig?
Liebe Grüße
1 Antwort
Hallo, eigentlich müsstest du einen Arbeitsvertrag besitzen, in dem es so oder ähnlich geregelt ist : Weihnachtsgeld wird ebenso gemäß Anlage 1, Abschnitt XIVb anteilig gezahlt, wenn der Beschäftigte: 7. Nach Beendigung des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses umgehend in ein anderes Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis gemäß AVR oder der katholischen Kirche übergegangen ist. Aber lies selbst genauer nach, würde mich freuen wenn es dich weiter bringt : http://www.oeffentlichen-dienst.de/avr-caritas.html K.