Honorare trotz Krankengeldbezug
Ich bin langfristig arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Auf Empfehlung meiner Therapeutin nehme ich auch während meiner Krankschreibung gelegentlich einen freiberuflichen Beratungsauftrag an (ich bin angestellt, habe aber die Erlaubnis von Arbeitgeber, nebenberuflich Aufträge anzunehmen). Da ich mir nicht sicher war, ob die Honorare Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung haben, habe ich bislang keine in Rechnung gestellt. Wie kann ich das lösen?
2 Antworten
Hallo,
das ist bei gesetzlichen Krankenkassen problemlos, wenn drei Regeln beachtet werden:
wenn keine Rente, Betriebsrente, Zusatzrente, Lebensversicherung o.Ä. bezogen wird (auch rückwirkend). Sonst wären die Bezüge beitragspflichtig und führten (nach Abzug der entstandenen Kosten) zu einer Verringerung des Krankengeldes.
wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, ändert sich die komplette Versicherung: Mindestbeiträge, neue Krankengeldberechnung .... Am besten schriftliche Aussage der Krankenkasse zu diesem Thema geben lassen (Verhältnis aller Einnahmearten zueinander und wöchentliche Arbeitszeit der Selbständigkeit).
Aussage des Arztes, dass durch die Selbständigkeit nicht die Gefahr einer verzögerten Heilung eintreten kann. Ggf. kann die Krankenkasse zu diesem Punkt den MDK einschalten.
Bei privaten Krankenversicherungen gelten die Regeln des vereinbarten Tarifs.
Gruß
RHW
Eine Vollzeittätigkeit ist schädlich.
Nebentätigkeit, insbesondere wenn sozusagen therapeutisch empfohlen, nicht.
Also schreibe deine Rechnungen.
Aber es sollten keine 10.000,- Euro im Monat sein, mit der Bemerkung waren ja in dem Monat nur 10 Stunden, der Kunde zahlt gute Sätze.