Kündigung wegen fehlender Lohnzahlung - kann ich den Schlüssel bis der Lohn gezahlt wurde zurück halten?
Hallo zusammen, ich hab eine Frage. Ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt, weil es mit der Lohn Zahlung überhaupt nicht funktioniert. Der Lohn müsste, laut Arbeitsvertrag am 15 des Monats überwiesen werden. Was noch nie geklappt hat. Wenn ich darauf gedrängt habe, das ich meinen Lohn bräuchte, da ich laufende Kosten habe, würde ich dumm angemacht. "Sie werden ja wohl einen notgroschen haben" Als Ende des Monats noch kein Geld auf dem Konto war hab ich gesagt, das ich kündigen werde, wenn das Geld nicht bis ...auf dem Konto ist. Darauf hab ich einen Teil des Lohn ins bar ausbezahlt bekommen. Den Rest ging dann ca. eine Woche später auf meinem Konto ein. Dieses Spielchen hab ich 5 Monate mitgemacht. Jedes mal das gleiche. Ich musste mir sogar anhören, das ich meinen Chef mit meiner Drohung zu kündigen erpresse. Jetzt hab ich gekündigt, weil der Lohn schon wieder nicht überwiesen würde. Diesmal auch keine Bezahlung. Ich wurde freigestellt und sollte den Schlüssel abgeben. Meine Frage, darf ich den Schlüssel zurückbehalten bis mein Lohn auf dem Konto ist ?
3 Antworten
Nein - Beides sind verschiedene Paar Schuhe, aber soweit alles richtig gemacht !
sieh mal hier, interessant:
Den Schlüssel darfst du dem Arbeitgeber nicht vorenthalten.
Wenn dein Arbeitgeber allerdings noch diverse Dinge bezüglich laufender Projekte und Arbeiten von dir wissen muss, die nur du selbst kennst, darfst du ihm sagen, dass du dich dazu außer stande fühlst, solange du noch auf Geld wartest.
Du hast mit dem Schlüssel ohnehin kein Druckmittel in der Hand, das Einbehalten ist rechtlich nicht zulässig.
Es ist aber recht einfach eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen um den restlichen Lohn nebst Abrechnungen, Zeugnis etc einzufordern. Das kostet Dich nichts.