Ist weniger Gehalt nach Schichtwegfall zulässig?
Zusätzlich zum Grundgehalt bekomme ich Schichtzulagen aus Wochenend-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.? Diese Schichtzulagen machen einen großen Teil meines Arbeitsentgelts aus, die ich seit über einem halben Jahr bekommen. Ich rechne mit dem Geld aus den Schichtzulagen nun auch. Aber da mein Unternehmen die Schichtabteilung demnächst abgeben will, werde ich zukünftig keine Schichten mehr arbeiten können, weshalb mir ein finazielles Loch Monat für Monat entsteht.
Habe ich Anspruch auf eine Kompensation oder zumindes einen kleinen Ausgleich (evtl. Durchschnittswert)?
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