Zeit/Leiharbeit & Personaldienstleister - Erfahrungen?

Guten Dienstagabend,

befasst man sich heutzutage Situationsbedingt bspw. als

Verfahrensmechaniker oder auch Elektriker , Fachkraft für Lagersysteme oder auch auch für andere 3-Jährige Berufe

mit Arbeitssuche & Stellenanzeigen wird man denk ich eines feststellen

• hinter vielem sind Zeit/Leiharbeits oder auch Personaldienstleister.

Sucht man bspw als

Elektriker oder Verfahrensmechaniker in Bayern innerhalb einer Großstadt eine neue Arbeitsstelle

wie hier

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Elektroniker%2Fin%20Betriebstechnik&wo=Ingolstadt,%20Donau&umkreis=25&id=12210-20230111111859000-S

sind sehr viele dieser Firmen diese - würde meinen locker 70-80%

nicht anders sieht es bspw als

Verfahrensmechaniker in BaWü aus

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Verfahrensmechaniker%2Fin&wo=Baden-W%C3%BCrttemberg%20(Bundesland)&id=13114-523702240912023601-S

Bei mir in der Region + 2-3 nächsten Großstädten suchen 80% aller Firmen Leute erst erstmal 1-2 Jahre NUR über ZEITARBEIT bevor man vielleicht nach 2 Jahren das Glück hat BEFRISTET bei der Firma übernommen zu werden und von der Zeitarbeitsfirma in die Firma in der man gearbeitet hat zu wechseln - wie gesagt oft mit Glück frühstens nach 2-Jahren

Meine Frage warum setzn so viel Firmen auf Zeitarbeit

für Arbeitnehmer sind das doch nur Nachteile oder nicht

beispiel

weniger Lohn

weniger urlaub

keine planung weil man net weiß ob man in par Monaten noch dort arbeitet

selbst kleine Familienbetriebe wie ich erfahrn hab mit ungefähr 15 Mitarbeiter stellen Leiharbeiter ein

Habt Ihr Erfahrung mit Zeitarbeitsfirmen wenn ja welche

Arbeit, arbeitgeber, Erfahrungen, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma
Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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Was kann ich machen?

Hallo,

Anfangs meiner Ausbildung hatte ich noch kein Bankkonto und deswegen habe ich dem arbeitgeber das Konto meines Vaters gegeben. Ein Monat später habe ich ein Bankkonto erstellt, und meinem arbeitgeber 1 monat vor dem nächsten lohn die neuen Bankdaten übergeben. Die meinten das sie es am ende des monats auf das neue konto überweisen. Und die haben es jetzt 3 Monate hintereinander geschafft meinen Lohn aufs falsche konto zu überweisen obwohl ich es wöchentlich bei denen anspreche. Wo ist das Problem? Das Konto meines Vaters ist gesperrt weil er irgendeine Zahlung nicht rechtzeitig machen konnte. Er Hat das erste mal bei der Bank angerufen, und die meinten die schicken ihm irgendeinen Brief, der innerhalb von 2 Wochen geliefert werden sollte. Seit 3 Monaten wurden die jede 2 wochen auf dieses schreiben angesprochen und uns wurde kein kleines bisschen bei der sache geholfen. Heisst, ich habe seit jetzt 3 Monaten meinen Lohn nicht Weil die firma bei der ich arbeite es nicht schafft das geld aufs richtige konto zu überweisen und weil die bank seit 3 Monaten sagt das es irgendwas fehlgeschlagen hat, und das sie es nochmal versenden. Quasi weigern sie sich irgendwie bei der Sache zu helfen. Kann Man da irgendwas machen? Weil ich würde gerne den Führerschein machen oder gar was mit freunden wieder unternehmen was schwer ist wenn ich mein Geld nicht kriege.

Danke im Voraus!

arbeitgeber, Ausbildung, Bank, Bankkonto, Commerzbank, Lohn, Recht
Angemeldeter Minijob in 2018?

Hallo zusammen,

trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.

Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.

Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.

Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.

Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.

Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.

Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.

Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.

Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.

Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

arbeitgeber, Minijob
Darf ich als Werkstudentin alleine in der Abteilung angestellt sein?

Hallo! Leider finde ich diesbezüglich nichts im Internet.
Ich habe eine Werkstudentin unter meinen Kollegen, wir arbeiten bei einem Versicherungsvertreter. Dieser hat mehrere Abteilungen: Berater, Büro/Backoffice etc. und unter anderem auch die Marketingabteilung. Die lief nicht (auf Grund des SM Managers), weshalb er dort jeden gekündigt hat - bis auf die Werkstudentin, weil das nicht ging rechtlich.
Sie soll jetzt die komplette Arbeit von sich selber, einer Mediengestalterin, einem Videografen und einem Social Media Marketing Manager machen, obwohl sie weder Vorgesetzten hat, noch jemanden der überhaupt im selben Bereich/Abteilung arbeitet wie sie. Es macht ja jeder etwas anderes sonst in der Firma.
Ist das so überhaupt erlaubt? Haben Werkstudentin nicht genau wie Auszubildende einen Anspruch auf jemanden der dir "was bei bringt"?
Ich meine nur gelesen zu haben, dass der Bereich in dem ein Werkstudent angestellt sein kann, zwingend mit dem Bereich seines/ihres Studiums verwandt sein muss, aber da denke ich mir: Heißt dass, dass es eine richtige Abteilung sein muss oder dass man den/die Student*in dann nur mit Aufgaben seines/ihres Bereiches beschäftigen muss? Weil sonst könnte ich mir in meine Medienagentur ja auch n paar Reagenzgläser hauen und n paar Biologie Studenten beschäftigen (ihr wisst hoffentlich was ich damit meine haha)

arbeitgeber, arbeitnehmer, Werkstudent, Arbeitsrecht. Arbeit
Kann mein Arbeitgeber einfach sagen, dass wir sechs Tage die Woche arbeiten müssen, während die anderen Kollegen in Kurzarbeit sind?

Hallo,

ich fühle mich extrem ungerecht von meinem Arbeitgeber behandelt. Es geht um einen Job im Einzelhandel mit 5 Mitarbeitern. Nun hat man zwei (darunter auch mich) Mitarbeiter aus der Kurzarbeit 0 geholt und gesagt, wir sollen jetzt 6 Tage durcharbeiten, solange nicht so viel los ist, was aber natürlich auf Grund von Corona noch weitere Wochen und Monate so weitergehen kann.

Da wir alle sehr viel Überstunden haben, sagt man nun, dass wir jeweils nur 3,5 bzw. 4,5 Stunden arbeiten sollen ( immer alleine in einer Schicht) , sodass wir wöchentlich mindestens 7 Minusstunden machen, obwohl wir an sechs Tagen kommen müssen, damit wir von unseren Plusstunden runterkommen.

D.h. also wir müssen jeden Tag für ein paar Stunden zur Arbeit kommen, bekommen nur minimal mehr Geld als die Kollegen in Kurzarbeit und verlieren auch noch unsere Plusstunden, während die anderen in Kurzarbeit sind und Ihre Plusstunden behalten können und quasi fast genauso viel Geld bekommen, weil es mittlerweile schon 80 Prozent Kurzarbeitergeld sind und das bei Mindestlohn kaum noch einen unterschied macht :(

Es ist einfach mega frustrierend, wie das da abläuft :( Leider gibt es auch keinen Betriebsrat.

Lange Rede kurzer Sinn..meine Frage ist einfach nur ist das erlaubt, dass man einfach sagt ihr arbeitet jetzt an 6 Tagen die woche auf unbestimmte zeit.

Vielen Dank schonmal vorab.

arbeitgeber, arbeitsrecht
Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.
Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

arbeitgeber, Bewertung, Arbeitszeugnis
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck
Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?

Vor kurzem bekam ich eine E-Mail von meinem Chef der fragte, ob ich ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen wäre. Unser Steuerbüro habe wohl die Information erhalten, dass die Firma nur noch als Nebenarbeitgeber eingetragen wäre, entsprechend mit Steuerklasse VI versteuert würde.

Beim Finanzamt teilte man mir mit, diese Änderung wäre auf Anfrage meines Arbeitgebers vorgenommen worden, einen Hauptarbeitgeber hätte ich also aktuell gar nicht.

Abgesehen davon, dass ich damit gerade jeden Monate mehrere hundert Euro an Steuern mehr zahle, als ich müsste, wurde ich nun auch schon mehrfach hin und zurück geschickt. Das Finanzamt sagt, das kann nur mein Arbeitgeber ändern, das Steuerbüro meines Arbeitgebers behauptet, sie bekämen die Informationen so vom Finanzamt und könnten da auch nichts ändern.

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, woher diese Änderung denn nun kam, wüsste ich nun zu gerne, wer denn hier überhaupt was ändern kann. Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.

Weiß da irgendwer mehr?

Update: Ich habe heute noch mal mit dem Finanzamt telefoniert und sie konnten mir dort genau sagen, welche Meldung wann bei ihnen vorlag. Schlussendlich wirkt es so, als sei mein Arbeitgeber schuld, könnte das aber wieder richten indem er mich rückwirkend wieder als bei ihm hauptbeschäftigt anmeldet. Und das verflossene Geld, sagte man mir, kann ich dann in der Tat mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück bekommen.

Vielen Dank noch mal an alle die sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten!

arbeitgeber, Steuerklassenwechsel
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung

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