Lohnrückforderung?
Hallo, ich war bis vor kurzem noch Auszubildende bei einem sehr bekannten , recht runtergekommenen Discounter.
folgendes ist geschehen :
ich habe ein paar Kunden ab und zu Ware mit 30% Rabattiert ohne großartig Darüber nachzudenken Das dies nicht erlaubt ist. Der schaden wurde natürlich dann von mir beglichen (63 euro irgendwas)
am 20.05 wurde ich dann mit Kassenbelegen von 3 konfrontiert Auf denen man die oben geschilderte Aktion herauslesen konnte.
Ich wurde Unter anderem als dumm betitelt , wie ich denn sowas machen könne usw ..
daraufhin wurde Dann unter ständigen Druck und Einschüchterung gesagt Entweder ich werde gekündigt, die Polizei wird gerufen Und es gibt eine Anzeige oder ich kündige mich selber und bezahle den entstandenen Schaden (63 euro ca )
Natürlich habe ich mich einschüchtern Lassen und eine eigenkündiging verfasst.
Dafür wurde mir aber weniges angeboten das ich zum 31.05 kündige damit ich ein „normales“ Datum für künftige Arbeitgeber vorzeigen kann.
Habe dann eine Kündigung am 20.05 für den 31.05 verfasst, arbeiten sollte ich nicht mehr kommen da ich ja direkt ab dem nächsten oder übernächsten Tag sowieso Urlaub gehabt hätte um für meine Prüfung zu lernen.
leider kriege ich jz nicht mal Arbeitslosengeld, dem haben die mich auch Noch beraubt
Bei beschrieben unternehmen läuft es so ab : Man Fängt zb Januar an zu arbeiten , kriegt aber erst Ende Februar für Januar Geld , Ende März für Februar und so weiter ....
Nun kam Mitte diesen Monats ein Brief rein auf dem steht das ich ja zum 20.05 gekündigt hätte ) erster Fehler , habe zum 31.05 gekündigt!
und das sie 450 euro meines Mai Gehaltes wieder haben möchte bis zum 26.05 da ich ja auch nicht mehr gearbeitet hätte .
das habe ich natürlich nicht ohne mucks bezahlt weil ich das Geld sowieso nicht habe.
Ich bin mir ziemlich sicher das diese Firma mich „abziehen“ möchte. Da mir mein ganz normales Gehalt für den mai zusteht und ich doch theoretisch sogar Ende diesen Monats Geld von der Firma noch bekommen müsste für die Arbeitszeiten bis zum 31.05
Oder?
ich habe bereits einen Schein für einen Anwalt beantragt
ich möchte gerne eure Sicht dazu hören
1 Antwort
Der EX-Arbeitgeber ist NETTO - so korrekt? Die Muttergesellschaft ist EDEKA, die für HartzIV - Kunden ein paar Krümelchen bei NETTO übrig gelassen. Das ist nur Polemik, ab und zu gehe ich da einkaufen und es gibt ganz gute und beschis*** Filialen. Auch ist nicht gesichert und zweitrangig, um welchen Discounter es sich nun hier handelt.
Die Sache wäre eine Abmahnung wert gewesen, nicht aber eine Kündigung oder gar Strafanzeige. Wurdest Du während der Ausbildung schonmal abgemahnt wegen eines ähnlichen oder identischen Falls? Der unverzeihliche Fehler ist schriftliche Eigenkündigung, die allerdings unter erheblich repressivem Druck - ja Erpressungsversuchen zustande gekommen ist.
Über den Arbeitsrechtler wäre eine Verfahren beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung, ein Vergleich bzw. eine Abfindung eine Wiederherstellung des ALG1-Anspruches und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu prüfen. Es wird schwierig - sehr schwierig, zumal Du vor der Abschlussprüfung stehst. Ist das so der Fall? Oder geht es hier nur um die Zwischenprüfung? Du kannst die Abschlussprüfung bzw. Zwischenprüfung auch ohne den Arbeitsplatz durchziehen. Setze Dich mit der zuständigen IHK und natürlich mit der Berufsschule in Verbindung.
Die Frist für das Einreichen der Klage vor dem Arbeitsgericht beträgt nur 3 Wochen - ab dem Tag des Kündiungsschreiben. Du musst Dich JETZT von einem Anwalt beraten lassen und das Geld dafür notfalls selbst vorstrecken.
Bewerbe Dich zügig im einen neuen Ausbilungsbetrieb für das bald beginnende Lehjahr - wird schon klappen. Das mit den eigenständigen Rabatten sparst Du dir dann ganz. Das darf ich auch nicht machen, muss ich vorher den Chef fragen.
Habe dann eine Kündigung am 20.05 für den 31.05 verfasst,
Ah ich lese gerade, dass für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Frist längst verstrichen ist. Kannst Du also knicken, das mit einer Klage, dann kannst Du dir ehrlich gesagt, auch gleich ganz den Gang zum Anwalt sparen. Wir haben schon den 27.06.2020.
Ist hier schon ne ziemlich Pechliesel-Story, die dir mit dem Laden wiederfahren ist. Du hast aber leider auch sehr gepennt. Ob bei den eigenhändigen Rabatten (nicht gewusst?) oder beim Gang zum Anwalt.
Du zahlst selbstverständlich kein Gehalt zurück, auch nicht anteilig!