Lohnrückforderung?

1 Antwort

Der EX-Arbeitgeber ist NETTO - so korrekt? Die Muttergesellschaft ist EDEKA, die für HartzIV - Kunden ein paar Krümelchen bei NETTO übrig gelassen. Das ist nur Polemik, ab und zu gehe ich da einkaufen und es gibt ganz gute und beschis*** Filialen. Auch ist nicht gesichert und zweitrangig, um welchen Discounter es sich nun hier handelt.

Die Sache wäre eine Abmahnung wert gewesen, nicht aber eine Kündigung oder gar Strafanzeige. Wurdest Du während der Ausbildung schonmal abgemahnt wegen eines ähnlichen oder identischen Falls? Der unverzeihliche Fehler ist schriftliche Eigenkündigung, die allerdings unter erheblich repressivem Druck - ja Erpressungsversuchen zustande gekommen ist.

Über den Arbeitsrechtler wäre eine Verfahren beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung, ein Vergleich bzw. eine Abfindung eine Wiederherstellung des ALG1-Anspruches und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu prüfen. Es wird schwierig - sehr schwierig, zumal Du vor der Abschlussprüfung stehst. Ist das so der Fall? Oder geht es hier nur um die Zwischenprüfung? Du kannst die Abschlussprüfung bzw. Zwischenprüfung auch ohne den Arbeitsplatz durchziehen. Setze Dich mit der zuständigen IHK und natürlich mit der Berufsschule in Verbindung.

Die Frist für das Einreichen der Klage vor dem Arbeitsgericht beträgt nur 3 Wochen - ab dem Tag des Kündiungsschreiben. Du musst Dich JETZT von einem Anwalt beraten lassen und das Geld dafür notfalls selbst vorstrecken.

Bewerbe Dich zügig im einen neuen Ausbilungsbetrieb für das bald beginnende Lehjahr - wird schon klappen. Das mit den eigenständigen Rabatten sparst Du dir dann ganz. Das darf ich auch nicht machen, muss ich vorher den Chef fragen.


Maerz2019  27.06.2020, 14:49

Habe dann eine Kündigung am 20.05 für den 31.05 verfasst,

Ah ich lese gerade, dass für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Frist längst verstrichen ist. Kannst Du also knicken, das mit einer Klage, dann kannst Du dir ehrlich gesagt, auch gleich ganz den Gang zum Anwalt sparen. Wir haben schon den 27.06.2020.

Ist hier schon ne ziemlich Pechliesel-Story, die dir mit dem Laden wiederfahren ist. Du hast aber leider auch sehr gepennt. Ob bei den eigenhändigen Rabatten (nicht gewusst?) oder beim Gang zum Anwalt.

Du zahlst selbstverständlich kein Gehalt zurück, auch nicht anteilig!