Nachholen der Arbeitszeit oder Urlaub bei unverschuldetem Arbeitsausfall wg. EDV Ausfall?
Bin Teizeit beschäftigt mit festen Arbeitszeiten. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich Urlaub nehme oder nacharbeite, weil ich wegen EDV Ausfall in der Firma nicht in der festgelegten Arbeitszeit meiner Arbeit nachkommen konnte?
3 Antworten
Auch bei Störungen des Betriebsablaufes, die durch technische oder wirtschaftliche Probleme bedingt sind, hast Du Anspruch auf Vergütung. Diese Probleme sind nämlich die Probleme des Arbeitgebers.
Kann also zum Beispiel deshalb nicht gearbeitet werden, weil es eine EDV-Problem gibt oder die Telefonanlage nicht funktioniert (technisches Problem), dann muß der Arbeitgeber eben zusehen, wie er Dich sinnvoll beschäftigt.
Das Risiko, daß ihm das nicht gelingt, muß er tragen. Juristisch formuliert: Das Betriebsrisiko und das Wirtschaftsrisiko trägt der Arbeitgeber.
Die Seite kannte ich zwar nicht, aber sie bestätigt meine Antwort.
Er kann Dich bitten, an diesem Tag nicht zu kommen und die Zeit zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Verlangen kann er es aber nicht!
Kein Recht zur Anordnung von Zwangsurlaub hat der Arbeitgeber jedoch bei Auftragsmangel oder Betriebsablaufstörungen. Das sog. Betriebsrisiko, d. h. die Gefahr der unwirtschaftlichen Bezahlung von Arbeitnehmern, darf nicht durch einseitige Urlaubsanordnung abgewälzt werden.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mitarbeiter-in-den-zwangsurlaub-schicken_76_68334.html
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html