Kündigung letzter Arbeitstag?
Hallo, ich weiß dass ähnliche Fragen bereits des öfteren gestellt wurde jedoch wollte ich noch einmal sicher gehen dass alle korrekt abläuft da ich nicht im Thema bin.
Ich habe Heute am 24.02.21 meine Kündigung mit Einhaltung der einwöchigen Kündigungsfrist laut BZA/BAP Tarifvertrag eingereicht und somit zum 03.03.21 gekündigt, bedeutet zum 03.03.21 nun dass der 03 mein letzter Abreisetag ist oder dass ich an diesem bereits wieder zu Verfügung wäre ?
2 Antworten
Wenn Du gem. AV und/oder Tarifvertrag zum 03.03. kündigen darfst, ist das Dein letzter Arbeitstag.
Üblich sind Kündigungen zur Mitte und/oder zum Ende eines Monats.
Außer es ist anders wirksam geregelt.
Und außer in der Probezeit.
bedeutet zum 03.03.21 nun dass der 03 mein letzter Abreisetag ist
ja ... damit ist der 3. März dann Dein letzter Arbeitstag.