Sind ständige unbezahlte Taschenkontrollen erlaubt?
Guten Tag
Ich arbeite als Verkäuferin im Einzelhandel.
Nach Schichtende und verlassen des Arbeitsplatzes kommt es mittlerweile 2-3 mal im Monat vor, dass der Bezirksleiter eine Taschenkontrolle verlangt.
Dafür müssen ich und meine Kollegen zurück ins Geschäft, dort werden erstmal alle Belege geprüft von den Personalkäufen, danach wird die Kasse nochmal neu gezählt ob auch wirklich alles stimmt und dann kommt noch die Taschenkontrolle.
Dies dauert dann ca. immer so 30min wenn nicht länger, die mir nicht bezahlt werden.
Jetzt kommt es aber zu meinem größten Problem. Da ich keinen Führerschein besitze, bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Meine Schicht endet um 19.15Uhr, bis ich meine persönlichen Sachen aus den Spinnt geholt habe, ist es ca. 19:20Uhr, der letzte Bus zu meinen 12km entfernten Wohnort fährt um 19:45Uhr.
Durch die Spätkontrollen ist es schon öfter vorgekommen, dass ich den letzten Bus nach Hause nicht bekommen habe und ein Taxi für 35€ nehmen musste. Mein Arbeitgeber zeigt diesbezüglich kein Verständnis. Jetzt frage ich mich ob diese ständigen Spätkontrollen überhaupt Rechtens sind. Bin ich dazu verpflichtet bei den Spätkontrollen dabei zu bleiben, obwohl ich danach den Bus nach Hause nicht mehr bekomme und es auch nicht bezahlt wird?
Für hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar
lg Sarah
2 Antworten
ich denke mal, da wurde etwas gefunden... und man weiß nicht, wer es von Euch war.
Sowas ist meistens mit dem Betriebsrat abgesprochen, daher erlaubt.
Inwieweit du da Probleme von und zur Arbeitsstätte hast, ist glaube ich normal Sache des Arbeitnehmers...ob Du nen Führerschein hast... oder nicht, interessiert den Arbeitgeber normal nicht.
Dir steht es natürlich frei, mit dem Chef zu sprechen, aber zum einen wirst Du da nix erfahren...der Betriebsrat hat da Schweigepflicht, zum anderen könntest Du Dich Probleme einhandeln... mobbing etcetc...
Wenn Du es garnicht ertragen kannst...tja dann musst Du Dir wohl einen anderen Arbeitsplatz suchen.
Dein Arbeitgeber hat hausrecht und kann in Absprache mit dem Betriebsrat fast alles machen.
Unregelmäßige und stichprobenartige Kontrollen sind zulässig, ja.
Aber der Arbeitnehmer muss zustimmen!
Es sei denn, dieses Vorgehen ist per Arbeitsvertrag und/oder Betriebsvereinbarung geregelt. Dann Bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung von Dir.
Lesen:
Und hole Dir einen Termin beim Chef. Erkläre dem nochmals, dass Du grundsätzlich kein Problem mit den Kontrollen hast, Du aber vom ÖPV abhängig bist und den letzten Bus bekommen musst. Ansonsten bleibt Dir nur noch das Taxi.
Wenn er kontrollieren möchte, bist Du jederzeit gerne bereit ihm den Spind, die Taschen während der Arbeitszeit und/oder Deiner Pause vorzuzeigen.
Viel Erfolg.