Müsse Zuschläge rückwirkend ausgezahlt werden?
Ich arbeite bei der Caritas als Fahrer mit AVR Vertrag.
Auf meine Anfrage hin bekommen wir jetzt Zuschläge (Wochenende / Feitertage) ausbezahlt.
Im Januar waren das bei mir immerhin 50 Euro.
Kann ich die Zuschläge auch rückwirkend einfordern und für welchen Zeitraum ?
Wann wären sie verjährt ?
arbeitsrecht,
Zusatzbeitrag