Ich werde im 63, bin jetzt noch im Vorruhestand. Dieser endet aber im Oktober 2017, muss also 6 Monate überbrücken. Kann ich mich arbeitslos melden?
1 Antwort
Natürlich kannst Du Dich arbeitslos melden.
Die Frage ist, ob Du ALG I bekommst.
Genau die Sache hatte ich, wie auch eine andere Person, die hier Antworten gibt letztens auf dem Tisch.
Es ist ein Prozess anhängig, wo darüber entschieden wird.
Bundessozialgericht; Az.: B 11 AL 25/16 R
Also, ALG I beantragen. Dann kommt der Ablehnungbescheid. Dann Klage einreichen und ruhen bis zur Entscheidung im genannten Fall beim BSG beantragen.
wfwbinder
12.07.2017, 21:36
@Gaenseliesel
Danke, sehr gute Ergänzung. Ich war da etwas unvollständig.
Gaenseliesel
12.07.2017, 21:55
@wfwbinder
alles gut !
Ich habe mich auch erst wieder zum gegenwärtigen Stand informieren müssen.
Wird Klage eingereicht, ruht das Verfahren eben nur und der evtl. Anspruch bleibt für die Betroffenen gewahrt. Das ist schon einmal sehr wichtig !
stimmt ! ;-)
wenn mit " Vorruhestand " die ATZ gemeint ist, insoweit hast du ja auch schon alles gesagt, was derzeit aktuell ist.
Wichtig ist primär jetzt,
Alg 1 beantragen, so wird zumindest schon einmal die KV vom Amt übernommen, wie ich soeben erfahren habe.
Kommt die Ablehnung, Klage einreichen !
Eine Klage diesbezüglich könnte aber nur Erfolg haben, wenn man sich durch die geänderte Gesetzeslage 2014 (Rente für besonders langjährig Versicherte), mit der seinerzeit abgeschlossenen ATZ unverschuldet verplant hatte.