Hallo, ich weiß dass ähnliche Fragen bereits des öfteren gestellt wurde jedoch wollte ich noch einmal sicher gehen dass alle korrekt abläuft da ich nicht im Thema bin.

Ich habe Heute am 24.02.21 meine Kündigung mit Einhaltung der einwöchigen Kündigungsfrist laut BZA/BAP Tarifvertrag eingereicht und somit zum 03.03.21 gekündigt, bedeutet zum 03.03.21 nun dass der 03 mein letzter Abreisetag ist oder dass ich an diesem bereits wieder zu Verfügung wäre ?