Arbeitgeber rechnet immer nur 160 Stunden monatlich ab obwohl ich mehr arbeite?

Ich habe eigentlich einen Festvertrag bei dem ich monatlich 2000 € ausgezahlt bekomme. Meine Probezeit ist abgelaufen ich bin also fest eingestellt in Vollzeit.

Im Januar hat mir mein Chef einfach so am Monatsende mitgeteilt dass er sich meinen Lohn nicht mehr leisten kann. Er soll wohl einen Risikobeitrag für Bauarbeiter Zahlen der extrem hoch ist diese wollte er erstmal auf mich umwälzen. Nachdem ich mich weigerte die sind zu bezahlen da im Internet stand dass der Arbeitgeber diesen leisten muss meinte er das ich ab jetzt auf Stundenbasis arbeiten soll obwohl ich den Monat Jannuar schon durchgearbeitet habe, hatte ich das so hingenommen.

Wir haben aber nichts unterschrieben also es gibt keine Vertragsänderung mein alter Vertrag gilt eigentlich weiter.

Jetzt haben wir Mai und ich habe seit Januar auf Stundenbasis gearbeitet. Nun habe ich meine Abrechnungen bekommen und festgestellt dass mein Chef mir immer nur maximal 160 Stunden berechnet das macht seit Januar ein Minus von 62 Stunden die ich quasi als Überstunden geleistet habe.

Nun würde ich mich gerne mit ihm zusammensetzen und diese Angelegenheit klären da mir und meiner Familie das Geld einfach jeden Monat fehlt.

Meine Frage ist welche Paragraphen greifen was könnte ich ihm nennen?

Wie könnte man die 62 Stunden die ich jetzt seit Januar mehr gearbeitet habe abrechnen?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich hier kompetente Antworten bekommen könnte ich möchte an das Gespräch vorbereitet mit stichfesten Argumenten reingehen.

Vielen Dank

arbeitsrecht
Ist das Arbeitszeugnis ok?

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Zeugnisentwurf von Verdi erhalten und bin irgendwie noch nicht so richtig zufrieden damit. Kann mir jemand sagen ob das Zeugnis so in Ordnung wäre?

Zeugnis

Frau XY,

geboren XX. Juli XXXX in XY,

trat am 21. August 2017 in die Dienste unseres Hauses. Ihr Einsatz erfolgte als Sachbearbeiterin Kredit Bestandsgeschäft, Voll- und Teilrückzahlung am Standort XY.

Frau XY war mit folgenden Aufgaben betraut:

Bearbeitung aller Anfragen im Bereich Privatkunden-Ratenkredit, insbesondere umfassende

Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen, Widerrufen und Beschwerdefällen

Sachbearbeitung im System SAP

Erstellung und Versand von Kundenanschreiben

Führen ein- und ausgehender Telefonate

Erledigung aller eingehenden Anfragen zu Ratenkrediten von Kreditnehmern,

Privatkundenberatern und legitimierten Dritten

Berücksichtigung und Einhaltung der vereinbarten Vertragsinhalte als Dienstleister

Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Nachwuchskräften und

Hospitanten

aktive Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen

teaminterne und -übergreifende Prozessoptimierung

Unterstützung bei der Aktualisierung von Prozessbeschreibungen

Frau XY verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie kontinuierlich ausbaute und bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig, systematisch und zielorientiert.

Frau XY war eine ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin, die auch bei hohem Arbeitsanfall und unter herausfordernden Arbeitsbedingungen alle Aufgaben konstant gut bewältigte. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich immer schnell und erfolgreich in neue Themen ein. Sie identifizierte sich mit den übertragenen Aufgaben und zeigte stets Leistungsbereitschaft und Engagement.

Die Qualität erfüllte unsere Ansprüche in vollem Umfang, sodass Frau XY die vereinbarten Ziele gut erreichte. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt.

Frau XY war eine allzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin, die sich immer gut in das Team integrierte. Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Frau XY zum heutigen Tag im beiderseitigen besten Einvernehmen.

Wir danken Frau XY für die gute Zusammenarbeit. Auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.

XY, XX. XX. XX

Namen

Funktion

arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck
Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern

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