Arbeitsrecht, öffentlich. Dienst /Dienstvereinbarung Leistungsentgelt und Ziele, keine Auszahlung der einbehaltenen Gelder rechtens?
Vor einigen Jahren wurde eine entsprechende Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und der Geschäftsführung geschlossen.
seit vier! Jahren existiert keine Dienstvereinbarung mehr, weil sich die Vertragsparteien nicht auf eine neue Vereinbarung einigen konnten.
Die Gelder der Beschäftigten wurden in dieser Zeit aber nicht ausbezahlt sondern weiter eingesammelt.
Ist das rechtens?
2 Antworten
Der ÖD spart wo er kann. Klärung über höhere Instanzen notwendig. Ein Fall für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht: Neverending Story. Ich erzähl Dir hier keine Neuigkeiten. ÖD-Arbeitsplätze können sich zum Berufsknast entwickeln - nicht nur finanziell. Der Arbeitgeber weiss das nur zu gut (und zu sehr schätzen), tanzt Euch über Die von von Euch selbst erwählten beruflichen Quarantäne auf dem Kopf herum. Das macht der auch über viele Jahre hinweg. Und dennoch kleben die Mitarbeiter an ihren ach so sicheren Arbeitsplätzen. Nirgendwo anders lässt sich so lässig krank feiern. Love it-leave it-or change it. Gewerkschaft mit einbeziehen. Mit mehreren Leuten Geld für prof. externe Rechtsberatung aufwenden. Diverse Lösungswege sind sicher wohl bekannt!
Soll das in deutschland so sein
(Weil hier nichts eingesammelt wird).