Ist weniger Gehalt nach Schichtwegfall zulässig?

2 Antworten

Erste Frage: Ja! Zweite Frage: Nein!

Die Schichtzulage ist ein Ausgleich für unangenehme Arbeitszeiten.  Entfallen diese, gibt es auch keine Schichtzulage. 

Eine Schichtzulage wird auch nach einer halbjährlichen Schichtarbeit nicht zum Gewohnheitsrecht oder zum Ehrensold.   

Hallo,

was sagt denn dein Arbeitsvertrag (AV) darüber genau aus ?

Bei vertraglichen Vereinbarungen gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Das gilt auch für arbeitsvertraglich vereinbarte Schichtzulagen.

Im Vorfeld hätte der AG jedoch den AN eine AV- Änderung anbieten müssen, der du als AN zustimmen oder ablehnen kannst. Hat er ?

So einfach nicht mehr zahlen geht auf jeden Fall nicht, Verträge müssen nun mal eingehalten werden ! 

Ansonsten wird dir alternativ,  nur die Suche nach einer neuen Anstellung bleiben. :-(