Ist weniger Gehalt nach Schichtwegfall zulässig?
Zusätzlich zum Grundgehalt bekomme ich Schichtzulagen aus Wochenend-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.? Diese Schichtzulagen machen einen großen Teil meines Arbeitsentgelts aus, die ich seit über einem halben Jahr bekommen. Ich rechne mit dem Geld aus den Schichtzulagen nun auch. Aber da mein Unternehmen die Schichtabteilung demnächst abgeben will, werde ich zukünftig keine Schichten mehr arbeiten können, weshalb mir ein finazielles Loch Monat für Monat entsteht.
Habe ich Anspruch auf eine Kompensation oder zumindes einen kleinen Ausgleich (evtl. Durchschnittswert)?
2 Antworten
Erste Frage: Ja! Zweite Frage: Nein!
Die Schichtzulage ist ein Ausgleich für unangenehme Arbeitszeiten. Entfallen diese, gibt es auch keine Schichtzulage.
Eine Schichtzulage wird auch nach einer halbjährlichen Schichtarbeit nicht zum Gewohnheitsrecht oder zum Ehrensold.
Hallo,
was sagt denn dein Arbeitsvertrag (AV) darüber genau aus ?
Bei vertraglichen Vereinbarungen gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Das gilt auch für arbeitsvertraglich vereinbarte Schichtzulagen.
Im Vorfeld hätte der AG jedoch den AN eine AV- Änderung anbieten müssen, der du als AN zustimmen oder ablehnen kannst. Hat er ?
So einfach nicht mehr zahlen geht auf jeden Fall nicht, Verträge müssen nun mal eingehalten werden !
Ansonsten wird dir alternativ, nur die Suche nach einer neuen Anstellung bleiben. :-(