Azubi unbezahlt freigestellt?
Hallo
Meine Firma möchte mich unbezahlt freistellen. Dürfen die das? Die komplette Firma wird in Kürze auch in Kurzarbeit gehen wegen der corona Krise
Trotzdem, darf er das?
1 Antwort
Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Hierbei hat er beispielsweise folgende Möglichkeiten:
Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
Versetzung in eine andere Abteilung
Rückversetzung in die Lehrwerkstatt
Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen
Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Diese Option ist allerdings restriktiv zu handhaben. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Nach der 6-Wochen-Freistellung kann auch für Azubis Kurzarbeitergeld beantragt werden.