darf ich meine diplomarbeit einfach an leute verschicken, die lust haben sie zu lesen?
....oder ist das verboten, weil ja eigentlich der Lehrstuhl die Rechte an der Arbeit besitzt. Ich musste vor Beginn extra ein Formular unterzeichnen auf dem steht, dass die Arbeit quasi dem Lehrstuhl gehört. Aber als Autor darf ich doch bestimmt an ein paar Freunde die Sachen schicken oder?
1 Antwort
Die eigenständige Erstellung der Diplomarbeit ist schriftlich zu bestätigen, d.h. es handelt sich um ein vom Autor erstelltes Werk, das nicht im Rahmen eines Dienstvertrags im Auftrag von Dritten hergestellt wurde, sondern ein eigenständiges Werk des Autors. Damit ist klar, daß das Urheberrecht an der Arbeit ausschließlich beim Autor, dem Diplomanden, liegt.
Das Urheberrecht an der Diplomarbeit ist unveräußerlich. Du kannst also nur exklusive oder nicht-exklusive Nutzungsrechte mit bzw. ohne Einschränkungen vergeben.
Du kannst auch jederzeit - wenn nicht eine Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen wurde - die Diplomarbeit oder Entwürfe davon an Freunde und Bekannte zum Lesen geben. Diese dürfen ohne entsprechende Einräumung von Nutzungsrechten natürlich auch nicht die Erkenntnisse der Arbeit verwerten und z.B. ein Unternehmen damit gründen.
Die Universität möchte normalerweise ein nicht-exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wissen, um die Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit risikolos wissenschaftlich nutzen zu können, sowie die Arbeit selbst in einer Buch- oder Schriftenreihe publizieren zu können. So sind insbesondere die Rechte an Patenten, die unter anderem auf Deine Ergebnisse der Diplomarbeit aufbauen, für die Universität abgesichert.
Ein Professor dieser oder irgendeiner anderen Hochschule, sowie irgendeine andere Person kann die Arbeit jederzeit für wissenschaftliche Zwecke zitieren. Dafür benötigt man kein explizit gewährtes Nutzungsrecht. Zitieren bedeutet, die Quellen- und Autorenangabe muss beim Zitat angegeben werden.
Schreibt der Professor also eine Publikation für eine Konferenz, in der er einfach die Konklusion Deiner Arbeit 1:1 ohne Zitat abschreibt, ist das ein nach dem Urheberrechtsgesetz zu ahndendes Plagiat. Hatten wir nicht gerade ein paar solche Fälle in der Presse? :-)
PS: ...sagt jemand, der 10 Jahre Fraunhofer-Institut hinter sich und auch einiges im In- und Ausland veröffentlicht hat ;-)