Kündigung während der Brückenteilzeit, worauf berechnet sich eine mögliche Abfindung?
Hallo werte Arbeitsrechtler,
in die Voraussetzungen und Fristen der neuen Brückenteilzeit habe ich mich jetzt soweit eingelesen, jedoch finde ich keine Informationen über die Berechnung einer möglichen Abfindung bei einer Kündigung durch den AG.
Es geht mir bei meiner Frage nicht um den grundsätzlich möglichen Anspruch auf eine Abfindung, sondern ob die Gehaltsgrundlage bei einer möglichen Abfindung sich auf das "alte" Vollzeitgehalt oder das "neue" angepasste Teilzeitgehalt beziehen würde.
Danke für eure Einschätzungen !
arbeitsrecht