Minijob mit schwerbehindertenausweis?
Habe ich als minijober mit Schwerbehindertenausweis auch Anspruch auf mehr Urlaub .
1 Antwort
Hallo,
im Arbeitsrecht werden alle Arbeitnehmer gleich behandelt. Die Art der Beschäftigung (Minijob, Werkstudent, Vollzeit mit 5 Arbeitstagen, Teilzeit mit 5 Arbeitstagen).
Ja, für Minijobber mit Schwerbehinderung besteht auch Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.
http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html
Für Minijobber gibt es nur Sonderregelungen in der Sozialversicherung.
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht nach 4 Wochen Beschäftigungsdauer auch Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Gruß
RHW